⇑ Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern sowie auch Jugendliche und jungen Erwachsenen aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Als Eltern haben Sie die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für Ihre Kinder zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe der Kinder am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 15,00 €gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 150,00 Eurojährlich ( 100,00 Euro für das erste, 50,00 Euro für das zweite Schulhalbjahr)gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, unabhängig von der Versetzungsgefährdung,um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Befreiung der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schüler sowie Kindern in Schule, Kindertagesstätte oder Hort werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen, soweit sie nicht zumutbar aus dem Regelsatz zu bestreiten sind.
Teaser
Sie verfügen nicht um die finanziellen Mittel Ihrem Kind diverse Bildungs- oder Freizeitangebote zu finanzieren? Dann haben Sie die Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag und müssen gesondert beantragt werden – jede Leistung für sich sowie für jedes Kind einzeln. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, wendet Sie sich in der Regel an das Jobcenter.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, ist die zuständige Kreisverwaltung oder die Verwaltung der kreisfreien Stadt Ansprechpartner.
Wenn Sie sich im Bezug von Arbeitslosengeld II befinden, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Jobcenter. Ansonsten an das Team "Bildung und Teilhabe" im Referat 5.2.95.
Zuständigkeitsbereiche:
Frau Svenja Hahn für die Stadt Andernach sowie die Verbandsgemeinde Pellenz und Vordereifel
Frau Ruth Heinen für die Stadt Mayen sowie die Verbandsgemeinde Maifeld, Mendig, Rhein-Mosel und Vallendar
Frau Monika Neiß für die Stadt Bendorf sowie die Verbandsgemeinde Weißenthurm
- Agenturen für Arbeit in Rheinland-Pfalz (Bundesagentur für Arbeit)
- Bildungspaket Anlaufstellen für Antragstellung
Zuständige Stelle
Team "Bildung und Teilhabe"
Tel.: 0261/108-223
Tel.: 0261/108-253
Tel.: 0261/108-524
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen. Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule, KiTa, Hort
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Rechtsgrundlage
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- §§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- §§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Sollten sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen. Das betrifft insbesondere
- das Einkommen (z.B. Art und Höhe)
- den Familienstand
- die Bankverbindung
- den Wohnsitz.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Flyer Ausflüge und Fahrten in Schulen und Kindertagesstätten.pdf
Flyer Leistungen für Kinder in Kindertageseinrichtungen.pdf
Formulare
- Kinder: Antrag auf eintägigen Schulausflug-Ausflug Kindertageseinrichtung und mehrtägige Klassenfahrt (BuT)
- Kinder: Antrag auf gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kindertageseinrichtung (BuT)
- Kinder: Antrag auf Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (BuT)
- Schule: Antrag auf Lernförderung (BuT)
- Schule: Antrag auf Schulbedarf (BuT)
- Schule: Antrag auf Schülerbeförderung (BuT)
Enthalten in folgenden Kategorien
- Beratungsangebote (Familie, Frauen und Kinder)
- Betreuungsangebote (Schule)
- Betreuungsangebote (Kinderbetreuung)
- Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (Sozialleistungen)
- Familie, Frauen und Kinder
- Ferien (Schule)
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Schule)
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Familie, Frauen und Kinder)
- Kinderbetreuung
- Schule (Schule, Ausbildung und Studium)
- Schule
- Schule, Ausbildung und Studium (Bürger)
- Sozialleistungen (Bürger)