⇑ Soziale Gruppenarbeit Teilnahme gewähren
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe. Ziel ist, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten durch soziales Lernen in der Gruppe auszugleichen. Sie ist daher vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.
Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen die Betroffenen lernen,
- Schwierigkeiten zu überwinden,
- Selbstbewusstsein aufzubauen und
- andere Meinungen zu achten.
Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden.
Teaser
Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe mit dem Ziel Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten durch soziales Lernen in der Gruppe auszugleichen.
Verfahrensablauf
Das Jugendamt beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Team „Allgemeiner Sozialdienst“
Stadt Bendorf
Tel. 0261/108-534 (Kernstadt, Stadtteil Mülhofen)
Tel. 0261/108-620 (Stadtteil Sayn)
Tel. 0261/108-249 (Stadtteil Stromberg)
Verbandsgemeinde Maifeld
Tel. 0261/108-520 (Einig, Gering, Kollig, Lonnig, Münstermaifeld, Ochtendung)
Tel. 0261/108-387 (Gappenach, Gierschnach, Kalt, Kerben, Mertloch, Naunheim, Pillig, Polch, Rüber, Trimbs, Welling, Wierschem)
Verbandsgemeinde Mendig
Tel. 0261/108-126 (Mendig)
Tel. 0261/108-267 (Bell, Rieden, Thür, Volkesfeld)
Verbandsgemeinde Pellenz
Tel. 0261/108-267 (Kretz, Kruft, Nickenich)
Tel. 0261/108-126 (Plaidt)
Tel. 0261/108-520 (Saffig)
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Tel. 0261/108-394 (Bereich Mosel ohne Kobern-Gondorf)
Tel. 0261/108-606 (Bereich Rhein, Kobern-Gondorf)
Verbandsgemeinde Vallendar
Tel. 0261/108-136 (Vallendar, Niederwerth, Weitersburg)
Tel. 0261/108-606 (Urbar)
Verbandsgemeinde Vordereifel
Tel. 0261/108-391
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Tel. 0261/108-642 (Kaltenengers, Kettig, St. Sebastian, Urmitz)
Tel. 0261/108-141 (Bassenheim)
Tel. 0261/108-620 (Weißenthurm)
Tel. 0261/108-249 (Mülheim-Kärlich)
Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten der sozialen Gruppenarbeit trägt das Jugendamt.
Gebühr: gebührenfrei