Sie sind mit
einem Corona-Schnelltest positiv getestet worden. Der
Schnelltest sollte durch eine erneute Testung in einem Labor mit einer
PCR-Bestimmung bestätigt werden. Den Bestätigungstest können Sie in einer
Arztpraxis oder Corona-Ambulanz durchführen lassen. Für Versicherte in der
Gesetzlichen Krankenversicherung ist er kostenlos.
Bis das Ergebnis
des Bestätigungstests vorliegt, stehen Sie selbst und Ihre
Hausstandsangehörigen sowie Ihre Kontaktpersonen 1. Grades unter Quarantäne,
auch wenn Sie keine persönliche Anordnung vom Gesundheitsamt erhalten haben.
Hierfür gelten die Regeln der Landesverordnung (§§ 2, 3 AbsonderungsVO RLP).
Demnach
stehen Sie selbst für 10 Tage nach dem Test unter Quarantäne. Für alle
Mitglieder Ihres Haushalts gilt eine Quarantäne für 14 Tage nach dem bei Ihnen
gemachten Test, die nach 10 Tagen durch einen negativen Test der betreffenden
Personen vorzeitig beendet werden kann. Für Ihre Kontaktpersonen 1. Grades gilt
eine Quarantäne für 14 Tage nach dem letzten Kontakt mit Ihnen.
Wenn der
Labortest mit der PCR-Bestimmung positiv ausfällt, dann gelten diese
Quarantäneregelung für Sie und die anderen Personen unverändert weiter. Das
Gesundheitsamt wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und für alle betroffenen
Personen Quarantäneverfügungen erlassen.
Wenn der
Labortest mit der PCR-Bestimmung negativ ausfällt, endet damit auch die
Quarantäne für Sie selbst und für die sonst betroffenen Personen. Bitte halten
Sie die Bescheinigung über das negative Testergebnis bis 14 Tage nach dem
Schnelltest zur Verfügung, um Sie auf Verlangen vorweisen zu können.