Ausschüsse des Kreistages

Der Kreistag hat eine Reihe von Ausschüssen eingerichtet. Bevor eine Vorlage der Verwaltung zur Abstimmung in den Kreistag gegeben wird, beschäftigt sich im Regelfall der zuständige Ausschuss damit und gibt den Kreistagsmitgliedern eine Beschlussempfehlung. Umgekehrt können im Kreistag gestellte Anträge zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen werden.

  • Kreisausschuss

    Der Kreisausschuss ist ein besonderer Pflichtausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt Landrat Dr. Alexander Saftig.

    Aufgaben

    Die Aufgaben des Kreisausschusses sind in der Hauptsatzung des Landkreises Mayen-Koblenz festgelegt. Der Kreisausschuss entscheidet in allen politischen Angelegenheiten, die nicht dem Kreistag vorbehalten sind und entlastet so den Kreistag von zahlreichen Detailentscheidungen. Gleichzeitig bereitet er alle dem Kreistag vorbehaltenen Gegenstände vor und macht diesem Beschlussempfehlungen. Bei seinen Entscheidungen und Empfehlungen bezieht er die Ergebnisse der Beratungen in den Fachausschüssen ein.

    Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Klima und Verkehr

    Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verkehr ist ein freiwilliger Ausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt Landrat Dr. Alexander Saftig.   

    Aufgaben

    Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verkehr berät über Angelegenheiten von umwelt-, klima- und verkehrspolitischer Bedeutung:

    • Aufgaben der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ nach dem Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetz sowie nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, einschließlich der Finanzplanung der Einrichtung und des Satzungsrechts
    • Fortschreibung des abfallwirtschaftlichen Konzeptes
    • Umweltschutzmaßnahmen von besonderer Bedeutung, beispielsweise an Kreisstraßen und Gewässern
    • Einrichtung eines Natur- und UmweltschutzkatastersErstellung von Umweltschutzberichten
    • Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises in Umweltfragen
    • Fragen des Klimaschutzes und des Klimawandels
    • Fortschreibung und Umsetzung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Mayen-Koblenz
    • Grundsatzangelegenheiten im Zusammenhang mit der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord
    • Unterstützung aller Vorhaben und Maßnahmen, die der Erhaltung bestehender Schienen- und Busverbindungen dienen
    • Auftragsvergabe für die Erstellung von Gutachten für den Öffentlichen Personennahverkehr
    • Haushaltsplan für den Bereich „Nahverkehr"
    • Vergabe von Zuschüssen zur Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs

    Weitere Informationen

  • Bauausschuss

    Der Bauausschuss ist ein freiwilliger Ausschuss des Kreistages. Den Vorsitz im Bauausschuss führt der Erste Kreisbeigeordnete Burkhard Nauroth. 

    Aufgaben

    Der Bauausschuss befasst sich mit der Beratung und Vorbereitung von Baumaßnahmen an den Gebäuden des Landkreises und den Kreisstraßen. Dem Bauausschuss sind folgende Aufgaben zugewiesen:

    • Vorbereitung der Beschlüsse zu Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie Bauunterhaltungsmaßnahmen, soweit der Landrat nicht kraft Gesetz oder Hauptsatzung zuständig ist
    • Vorberatung des Haushalts für den Bereich der Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie Bauunterhaltungsmaßnahmen
    • Beratung von Schulbaumaßnahmen in der Planungsphase, insbesondere in Bezug auf Konzeption, Technik, Baustoffe und Gestaltung
    • Abschließende Entscheidung bei gestaltungsrelevanten Schulbau- und Schulbauunterhaltungsmaßnahmen (beispielsweise Baustoffe, Farbgestaltung)

     

    Weitere Informationen

  • Jugendhilfeausschuss

    Der Jugendhilfeausschuss ist ein Pflichtausschuss des Kreistages. Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist gesetzlich geregelt. Den Vorsitz im Jugendhilfeausschuss führt der Erste Kreisbeigeordnete Burkhard Nauroth. 

    Aufgaben

    Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses sind in der Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz für das Kreisjugendamt festgelegt. Neben der Jugendhilfeplanung befasst sich der Jugendhilfeausschuss beispielsweise mit der Aufstellung des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes, der Festlegung der Höhe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten, der Anerkennung juristischer Personen und Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe sowie mit der Gewährung von Kreiszuschüssen für den Bau oder die Erweiterung von Kindertagesstätten.

    Weitere Informationen

  • Rechnungsprüfungsausschuss

    Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein Pflichtausschuss des Kreistages. 

    Aufgaben

    Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung des Landkreises, die ihm vom Landrat vorgelegt wird. Zur Rechnungsprüfung gehört es, zu kontrollieren, ob der Haushaltsplan eingehalten ist, die einzelnen Rechnungsbeträge vorschriftsmäßig begründet und belegt sind und die Verwaltung sparsam und wirtschaftlich geführt worden ist.

    Weitere Informationen

  • Schulträgerausschuss

    Der Schulträgerausschuss ist ein Pflichtausschuss des Kreistages. Den Vorsitz im Schulträgerausschuss führt Landrat Dr. Alexander Saftig.

    Aufgaben

    Der Schulträgerausschuss berät den Landkreis Mayen-Koblenz bei seinen Aufgaben als Schulträger. Er wirkt beispielsweise bei schulorganisatorischen Maßnahmen (Errichtung, Erweiterung, Auflösung von Schulen, Bildung von Schulzentren), bei der Bestellung von Schulleitern oder bei Schulbaumaßnahmen mit.

    Weitere Informationen

  • Sozial- und Gesundheitsausschuss

    Der Sozial- und Gesundheitsausschuss ist ein freiwilliger Ausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt der Erste Kreisbeigeordnete Burkhard Nauroth. 

    Aufgaben

    Im Sozial- und Gesundheitsausschuss wird über folgende Angelegenheiten beraten:


    • Allgemeine Angelegenheiten von grundsätzlicher sozialpolitischer Bedeutung
    • Planungen und Konzepte in sozialen Angelegenheiten
    • Abstimmung von Einzelmaßnahmen von allgemeiner Bedeutung
    • Richtlinien und Grundsätze bei der Förderung von sozialen Einrichtungen
    • Institutionelle Förderung von sozialen Einrichtungen Vorberatung von Förderanträgen A
    • llgemeine Angelegenheiten von grundsätzlicher gesundheitspolitischer Bedeutung
    • Angelegenheiten, die die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung betreffen einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit
    • Richtlinien und Grundsätze für die Verzahnung von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten, in denen durch medizinische, pflegerische oder sonstige Hilfeleistungen Krankheiten oder Behinderungen geheilt oder gelindert werden
    • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, die durch die Gesundheitskonferenz vorgeschlagen wurden
    • Richtlinien und Grundsätze der aufsuchenden Gesundheitshilfe für Personen und Personengruppen, die aufgrund ihrer besonderen Situation Leistungen anderer für die Gesundheitsversorgung zuständiger Stellen nicht in Anspruch nehmen
    • Jahresgesundheitsbericht
    • Vorberatung des Haushalts für die Bereiche „Soziales“ und „Gesundheit“


    Weitere Informationen 

  • Sportausschuss

    Der Sportausschuss ist ein freiwilliger Ausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt Landrat Dr. Alexander Saftig. 

    Aufgaben

    Der Sportausschuss berät die Kreisgremien bei Angelegenheiten, die den Sport betreffen. Ihm sind folgende Aufgaben übertragen:

    • Beschlussfassung über die Gewährung von Kreiszuschüssen auf dem Gebiet des Sports im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel, soweit nicht die Landrätin bzw. der Landrat zuständig ist
    • Beschlussfassung über den Jahresförderungsplan für Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
    • Beratung der Kreisgremien bei Planungen und Vorhaben in Angelegenheiten des Sports
    • Vorberatung des Haushalts für den Bereich des SportsVorberatung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Mayen-Koblenz

     

    Weitere Informationen

  • Werkausschuss

    Der Werkausschuss ist ein Ausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt der Erste Kreisbeigeordnete Burkhard Nauroth.  

    Aufgaben

    Der Werkausschuss berät die Beschlüsse des Kreistages in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebs „Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz“ vor. Gemäß der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz“ entscheidet der Werkausschuss insbesondere

    • über die Grundsätze für die Wirtschaftsführung, die Vermögensverwaltung und die Rechnungslegung des Eigenbetriebes, 
    • die Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen nach § 16 Abs. 3 EigAnVO und zu Mehrausgaben nach § 17 Abs. 5 EigAnVO, soweit diese im Einzelfall 10%, mindestens jedoch 20.000 EUR des im Vermögensplan für das Vorhaben vorgesehenen Betrages überschreiten,
    •  die Vergabe von Aufträgen, soweit nicht der Kreistag oder die Werkleitung zuständig ist,die Zustimmung zur Bestellung eines Beauftragten/einer Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, 
    • alle sonstigen wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit für deren Entscheidung nicht eines der übrigen Organe des Eigenbetriebes zuständig ist.

    Weitere Aufgaben des Werkausschusses sind in der Hauptsatzung des Landkreises Mayen-Koblenz festgelegt.

    Weitere Informationen

  • Zukunfstausschuss

    Der Zukunftsausschuss setzt sich inhaltlich-perspektivisch mit Zukunftsthemen auseinander, initiiert diese und bildet ein verbindendes Gremium zwischen visionärer Kreisentwicklung und konkreten innovativen und zukunftsorientierten Projekten.

     Zu diesen Themen zählen u. a.

    • strategische Entwicklungen im Bereich des Klimaschutzes
    • der gesellschaftliche und demografische Wandel
    • die strategische Entwicklung des Landkreises zur smart region
    • die Entwicklung der Kreisverwaltung zum „Digitalen Kreishaus“
    • die weitere Digitalisierung der kreiseigenen Schulen
    • Entwicklung eines regionalen Bildungsmanagements (mint region)
    • eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung

     

    Zu seinen Aufgaben gehören

    • Beratung innovativer Entwicklungen insbesondere im Bereich des Natur- und Klimaschutzes im Landkreis
    • Beratung konkreter Projekte des Zukunftsbüros
    • Beratung über mögliche geeignete Förderprogramme, z.B. von EU, Bund und Land
    • Beratung über die Digitalisierungsstrategie der Kreisverwaltung
    • Beratung über mittel- und langfristige Konzepte vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und gesellschaftlicher Veränderungen
    • (Vor)Beratung von Zukunftsthemen und deren konkreten Projekten für die Fachausschüsse, den Kreisausschuss und den Kreistag.

     Weitere Informationen:

    Mitglieder des Zukunftsauschusses

In diesem Internet-Angebot werden Cookies verwendet. Mit der weiteren Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.