Wahlgrundsätze
Wahlen sind in Deutschland allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
- allgemein bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger wählen darf.
- unmittelbar heißt, dass die Wähler die Kandidaten ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern wählen.
- frei bedeutet, dass auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden darf.
- gleich heißt, dass jeder Stimme gleiches Gewicht zukommt.
- geheim bedeutet, dass niemand wissen darf, wer wie gewählt hat - es sei denn, der Wählende gibt dies selbst bekannt.
Aktives und passives Wahlrecht
Man unterscheidet aktives und passives Wahlrecht:
- aktives Wahlrecht ist das Recht, an den Wahlen durch Stimmabgabe aktiv mitzuwirken
- passives Wahlrecht (Wählbarkeit) bezeichnet man das Recht einer Person, selbst gewählt werden zu können.