![]() | Eingliederungs-Hilfe heißt: Hilfe, damit Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. Das Sozial-Amt bezahlt diese Hilfe. Es gibt viele verschiedene Angebote in der Eingliederungs-Hilfe. |
![]() | Hier sind einige Beispiele für die Eingliederungs-Hilfe: · Früh-Förderung für kleine Kinder In der Früh-Förderung üben Kinder verschiedene Dinge zusammen mit Fach-Leuten. Zum Beispiel üben Kinder, die nicht hören können, die Gebärden-Sprache. · Medizinische Reha Medizinische Reha bedeutet: Erwachsene Menschen mit Behinderungen üben mit Fach-Leuten etwas, das sie nicht können. Zum Beispiel lernt ein Mensch, der nicht laufen kann, einen Rollstuhl zu fahren. · Hilfen bei der Arbeit Ein Arbeits-Platz in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ist eine Hilfe bei der Arbeit. · Hilfen zum Wohnen Ein Assistent, der den Menschen im Alltag unterstützt ,ist ein Beispiel für eine Hilfe zum Wohnen. |
![]() | In den Sozial-Gesetz-Büchern 9 steht mehr darüber. Menschen mit Behinderungen können beim Sozial-Amt Eingliederungs-Hilfe beantragen. Der Antrag wird vom Sozial-Amt geprüft. Die Namen der Mit-Arbeiter findet man hier. |
![]() | Sie müssen viele Unterlagen einreichen. Die Mit-Arbeiter prüfen die Unterlagen. Sie entscheiden, ob man Eingliederungs-Hilfe bekommen kann. Zum Beispiel: Sozial-Hilfe-Frage-Bogen Im Sozial-Hilfe-Frage-Bogen wird alles gefragt, was das Sozial-Amt wissen muss. Zum Beispiel, wo Sie wohnen. Und vieles mehr. Schweige-Pflichts-Entbindung Die Schweige-Pflichts-Entbindung ist eine Erlaubnis für das Sozial-Amt. Damit die Mit-Arbeiter vom Sozial-Amt mit Ärzten sprechen dürfen. Oder mit Mit-Arbeitern von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Das ist wichtig, damit die passende Hilfe für den Menschen gefunden werden kann. Konto-Auszüge von den letzten drei Monaten Kopien von Spar-Büchern Unterlagen von der Pflege-Kasse Einige Unterlagen können Sie hier anschauen und ausfüllen. Sie sind aber in schwerer Sprache. Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen haben, können Sie die Mit-Arbeiter im Sozial-Amt um Hilfe fragen. |
![]() | Wenn der Antrag geprüft wurde, bekommen Sie einen Brief. Der Brief heißt in schwerer Sprache: Bescheid. Da steht drin: Sie bekommen Eingliederungs-Hilfe. Sie bekommen Geld vom Sozial-Amt. Oder: Sie bekommen keine Eingliederungs-Hilfe. Sie bekommen kein Geld vom Sozial-Amt. In dem Brief steht dann auch, warum Sie kein Geld bekommen. Wenn Sie Fragen haben oder einen Antrag stellen wollen, können Sie hier nach dem Mit-Arbeiter im Sozial-Amt suchen. Es gibt auch Informationen zur Eingliederungs-Hilfe in schwerer Sprache. Die finden Sie hier. |