Die
Sozialämter und das Jobcenter sind gesetzlich dazu verpflichtet, Wohnkosten nur
in einer angemessenen Höhe zu gewährleisten. Da die angemessene Höhe nicht
weiter definiert ist, hat der Landkreis Mayen-Koblenz gemeinsam mit seinen
Städten und Verbandsgemeinden eine neue Mietwertanalyse in Auftrag gegeben und
zum 1. Januar 2021 veröffentlicht. Diese stellt ab sofort die Grundlage für die Bemessung
zahlreicher Sozialleistungen im Landkreis dar.