⇑ Nutzung von kommunalen Sportanlagen
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Kommunale Sportanlagen stehen den Sportvereinen für den Übungs- und Wettkampfbetrieb kostenfrei zur Verfügung.
Verfügbare Nutzungszeiten werden durch den kommunalen Träger der Anlage auf Antrag vergeben.