Die Ausländerbehörde teilt mit, dass derzeit auch nach
der Erdbebenkatastrophe grundsätzlich gilt, dass türkische und syrische
Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum
benötigen. Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für
Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren für türkische
Staatsangehörige abgestimmt.
Antragstellende aus Syrien können sich aufgrund der Schließung der
Botschaft Damaskus weiterhin an die umliegenden Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft
Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) wenden. Weitere
Informationen für syrische Staatsangehörige folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Das vereinfachte Verfahren richtet sich an
türkische Staatsangehörige, auf die Folgendes zutrifft:
Sie sind nachvollziehbar individuell vom Erdbeben
besonders betroffen (es droht Obdachlosigkeit oder Sie haben
behandlungsbedürftige Verletzungen) und hatten zum Zeitpunkt des Erdbebens
ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Provinzen Kahramanmaraş, Gaziantep,
Hatay, Adana, Malatya, Diyarbakir, Şanliurfa, Adiyaman, Kilis und Osmaniye.
Sie sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Eltern, Kinder,
Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von
einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel.
Das Familienmitglied in
Deutschland hat eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68
Aufenthaltsgesetz abgegeben. Dazu müssen sich die Familienmitglieder an die für
Ihren Wohnort zuständige lokale Ausländerbehörde wenden. Beim Landkreis
Mayen-Koblenz sind für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen Herr Roger
Schneider (Tel. 0261/108 179 oder E-Mail ) und Frau
Sarah Mildenberg (Tel. 0261/108 148 oder E-Mail )
zuständig. Eine Vorsprache kann nur mit Termin erfolgen. Termine können online,
telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Wichtig ist, dass die Bonität
der einladenden Familienmitglieder gegeben ist und ein Reisepass der
eingeladenen Person vorliegt.
Folgende Dokumente müssen dann im
Heimatland zur Visumsvergabe vorgelegt werden:
-
Antragsformular
- gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass
- Krankenversicherung
- Biometrisches Foto
- Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. oder 2. Grades im Original
- Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des
Aufenthaltstitels der einladenden Person
- Wohnsitznachweis mit Historie (Historie muss den Wohnsitz im
Erdbebengebiet zum Zeitpunkt der Katastrophe belegen)
- Verwandtschaftsnachweis
Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
- Bei Minderjährigen: Unterschriften/notariell beglaubigte Zustimmung
beider Eltern bzw. Nachweis der Alleinsorge oder der vorübergehenden
- Personensorge
Das Visum wird gebührenfrei erteilt.
Voraussetzung für die
Beantragung ist die Vorlage vollständiger Unterlagen und eines türkischen
Reisepasses. Persönliche Vorsprache der Antragstellenden zwecks Antragsstellung
kann mit vollständigen Unterlagen ohne vorherige Terminbuchung zu
den Öffnungszeiten in den Antragsannahmezentren des Dienstleisters iDATA (nicht an den Auslandsvertretungen) erfolgen. Die
Antragstellenden sind aufgefordert, im Visumsverfahren ihren bisherigen
Wohnsitz im Erdbebengebiet nachzuweisen und nachvollziehbar geltend zu machen,
dass sie vom Erdbeben individuell besonders betroffen sind.
Informationen zu den Voraussetzungen und vorzulegenden
Unterlagen für die Visumbeantragung für besonders vom Erdbeben betroffene
Personen in der Türkei sind auf den Webseiten der deutschen
Auslandsvertretungen in der Türkei auch auf Türkisch veröffentlicht. Weiterhin
gilt für Antragstellende mit bereits bestätigten Terminen für das vom Erdbeben
betroffene Antragsannahmezentrum Gaziantep, dass ihr Termin nicht verfällt.
Stattdessen können die bestätigten Termine in einem der anderen
Visumantragsannahmezentren in der Türkei wahrgenommen werden, ohne dass eine
erneute Buchung erforderlich ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der
Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei und
des externen Dienstleisters iDATA.
Um auch Personen schnell
helfen zu können, die in der Katastrophe ihre Reisedokumente verloren haben,
stimmt sich das Auswärtige Amt mit türkischen Behörden ab. Die Kooperation
türkischer Behörden ist für die Ausreise des genannten Personenkreises
unerlässlich. Aktuell gibt es hier keine Sonderregelung. Allgemeine
Rückfragen zum vereinfachten Visumverfahren für vom Erdbeben betroffene
Personen werden über die Hotline 030-5000 3000 (auf Deutsch/Englisch)
beantwortet. Anfragen zu konkreten Visumsanträgen werden direkt von den
deutschen Auslandsvertretungen (auf Türkisch) sowie im Call Centre des externen Dienstleisters iDATA beantwortet.
Weitere Informationen
erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Die Seite des Auswärtigen Amtes wird ständig
aktualisiert.