⇑ AIDS-Beratung
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Leistungsbeschreibung
AIDS-Beratung wird in Rheinland-Pfalz von Gesundheitsämtern und AIDS-Hilfen angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.
Themen der Beratung können zum Beispiel sein:
- der HIV-Test,
- Infektionsrisiken,
- Infektionsschutz
- Infektionsängste.
Darüber hinaus informiert die AIDS-Beratung umfassend zur HIV-Infektion und zur Aids Erkrankung. Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen. Die AIDS-Hilfen bieten auch E-Mail-Beratung an. Die rheinland-pfälzischen AIDS-Hilfen halten darüber hinaus ein breites Beratungs- und Betreuungsangebot für Menschen mit HIV und ihre Angehörigen vor.
ACHTUNG - AKTUELLER HINWEIS
Aus organisatorischen Gründen (Corona) wird die HIV-Beratung und -Testung an allen drei Standorten des Gesundheitsamtes bis auf Weiteres eingestellt. Wenn Beratung und Testung wieder aufgenommen werden, wird dies hier mitgeteilt.
Bei Beratungs- oder Testwünschen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. Wünschen Sie eine anonyme Beratung und/oder Testung, können Sie sich auch an die AIDS-Hilfe wenden (Rat&Tat, Koblenz, Telefonnummer 0261 16699 - wegen der eingeschränkten Öffnungszeiten dort bitte vorher anrufen).
Dies umfasst auf der Basis absoluter Anonymität und Vertraulichkeit:
-
kostenlose und anonyme (auf Wunsch auch namentliche) HIV-Antikörpertestung
-
Beratung und Erläuterung des Testergebnisses
- Präventions- und Gesundheitsberatung
- medizinische, soziale und psychosoziale AIDS-Beratung
Koblenz:
Nach telefonischer Absprache können in Ausnahmefällen auch Termine an anderen Wochentagen vereinbart werden.
Jeder, der Fragen zu HIV-Infektionen und AIDS hat.
- Betroffene und auch deren Familien, Freunde oder Kollegen, die einen Rat und Hilfe suchen.
- Jeder, der einen HIV-Test durchführen oder sich deshalb beraten lassen möchte.
Darüber hinaus bietet das Gesundheitsamt auch eine Beratung und Untersuchung zu anderen sexuell übertragbaren Krankheiten an. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bürgerservice unter dem Stichwort "Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten".
Was sollte ich noch wissen?
Bei einer AIDS- sowie HIV-Erkrankung besteht gemäß Infektionsschutzgesetz Meldungspflicht an das Robert-Koch-Institut, um Daten zur Epidemie-Verlauf zu erhalten. Es besteht jedoch keine namentliche Meldepflicht. Bei allen Gesundheitsämtern ist es möglich, einen anonymen und kostenlosen HIV-Test vornehmen zu lassen.