⇑ Amtsarzt/ Amtsärztin
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
In Rheinland-Pfalz nehmen die Kreisverwaltungen die Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden wahr. Die Landkreise sind verpflichtet, hierzu Gesundheitsämter einzurichten, die auch für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in den anliegenden kreisfreien Städten zuständig sind. Die Gesundheitsämter werden durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt geleitet.
Die Gesundheitsämter haben allgemein den gesetzlichen Auftrag, die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung in ihrem Dienstbezirk zu beobachten, zu untersuchen und zu bewerten. Dies gilt vor allem für den Schutz vor übertragbaren Erkrankungen. Die Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen umfangreiche Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.
Eine wichtige Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden in der Regel im Auftrag anderer Behörden bzw. gemäß ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig.
Die Gesundheitsämter haben vielfältige Überwachungsaufgaben bezüglich der Einhaltung von Hygienevorschriften, zum Beispiel in Krankenhäusern und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen.
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:
- Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
- Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
- Begutachtungen nach dem SGB XII
- Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von
- Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
- Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
- Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung
- Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
Die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz bieten Sprechstunden zu sexuell übertragbaren Erkrankungen an und man kann in den AIDS Beratungsstellen kostenlose HIV Testungen durchführen lassen. Darüber hinaus sind die Gesundheitsämter für die Tuberkuloseberatung zuständig.
An die Gesundheitsämter sind in der Regel die Schul- und Jugendärztlichen Dienste und Sozialpsychiatrische Dienste angeschlossen.
Achtung - aktuelle Mitteilung!
Alle drei Standorte des Gesundheitsamtes sind ab 15.06.2020 wieder geöffnet.
Ansprechpartner für amtsärztliche Angelegenheiten:
im Gesundheitsamt Koblenz Frau Noga, Tel. 0261-914807-26, Email:
im Gesundheitsamt Andernach Frau Fuchs, Tel. 02632-2516-11, Email:
im Gesundheitsamt Mayen Frau Gormanns (Tel. 02651-9643-126, ) oder Frau Witte (Tel. 02651-9643-111, )
Organisatorisches
Üblicherweise beauftragt die zuständige Behörde das Gesundheitsamt, die Untersuchung durchzuführen. Das Gesundheitsamt bestellt dann den Betroffenen zu einem bestimmten Termin schriftlich ein. Sollte dieser Termin nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um rechtzeitigen Rückruf zwecks Vereinbarung eines passenden Termins.
Es ist aber auch möglich, dass die zu untersuchende Person den Untersuchungsauftrag selbst von der anfragenden Behörde erhält. Dies ist häufig bei Einstellungsuntersuchungen der Fall. Dann senden Sie uns bitte den Untersuchungsauftrag zunächst zu. Sie erhalten anschließend so zeitnah wie möglich eine Einladung mit Untersuchungstermin von uns.
Hinweis zu Einstellungsuntersuchungen
Hinweis zur Untersuchung auf Prüfungsfähigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einladungsschreiben des Gesundheitsamts
Personalausweis oder Reisepass
- weitere im Anschreiben genannte Unterlagen