⇑ Badegewässerqualität
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Alle ausgewiesenen EU Badegewässer werden regelmäßig von den zuständigen Behörden der Gesundheits- und Wasserwirtschaftsverwaltung untersucht. Die Badesaison in Rheinland-Pfalz dauert vom 1. Juni bis 31. August eines jeden Jahres.
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz
Badeanstalten wie Frei-, Hallen-, Krankenhaus-, Hotel-, Schul- und Saunabäder werden in regelmäßigen Abständen auf bakteriologische und chemische Wasserqualität sowie auf den Zustand der technischen Anlagen überprüft.
Hierzu gehören:
Hierzu gehören:
- Entnehmen von Proben oder Anordnung von Probeentnahmen; Auswerten der Analyseergebnisse
- Anordnen und Überwachen notwendiger Schutzmaßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen (Desinfektion, bauliche oder technische Veränderung)
- zusätzliche Untersuchungen, Badeverbot, Schließung
- Erarbeiten von Sanierungsplänen bei auffälligen Wasserproben oder festgestellten technischen oder baulichen Mängeln
- Erstellen von Gutachten an die Ortspolizeibehörden zur Durchführung von Maßnahmen
- nach der Behebung der Mängel erneute Überprüfung der technischen Anlagen und Beprobung.
EG-Badeseen und Flüsse
Die EG-Badegewässer werden in der Badesaison in 14-tägigen Abständen mikrobiologisch überwacht. Durch das Gesundheitsamt erfolgt die Entnahme von Proben sowie das Messen des pH-Wertes und der Temperatur des Wassers.
Weitere Kriterien sind die Beurteilung von Wasserfärbung, Wassertrübung, Algenwachstum, Schaumbildung, sichtbare Ölrückstände, phenolischer Geruch.
Weitere Kriterien sind die Beurteilung von Wasserfärbung, Wassertrübung, Algenwachstum, Schaumbildung, sichtbare Ölrückstände, phenolischer Geruch.