⇑ Jagdangelegenheiten
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Jagd hat u. a. zum Ziel:
- einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und in einem seinen natürlichen Lebensgrundlagen und den landeskulturellen Gegebenheiten angepassten Verhältnis zu entwickeln,
- die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern,
- bedrohte Wildarten zu schützen, ihren Bestand zu sichern und zu mehren,
- Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild zu vermeiden,
- die wild lebenden Tierarten als wesentlichen Bestandteil der biologischen Vielfalt und des Naturhaushaltes in ihrer Vielfalt zu bewahren,
- eine naturnahe nachhaltige Nutzungsform zu sichern.
Jägerprüfung
Die Jägerprüfung besteht aus einer Schießprüfung, einer schriftlichen und einer mündlich-praktischen Prüfung. In der schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfung werden Kenntnisse in den nachfolgend aufgeführten Sachgebieten abgefragt:
- Tierarten, Wildbiologie und Wildhege
- Jagdbetrieb (einschließlich Unfallverhütung und des erforderlichen Brauchtums), Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Führung von Jagdhunden
- Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition (insbesondere Führung von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen)
- Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen,
- Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
- Jagdrecht
- Tierschutz-, Naturschutz- und er Landschaftspflegerecht
Die Ausbildung für die Jagerprüfung kann bei einer Jagdschule oder bei einem Mentor (6 Monate) erfolgen. Für die Ausbildungen bei den Mentoren werden jährlich zwei Prüfungstermine angeboten. Die Anmeldungen zu diesen Jägerprüfungen müssen vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unserem Ansprechpartner.
Kreisjagdmeister:
Marcus Schuck
Zur Römervilla 8
56299 Ochtendung
Telefon: 0261 / 304030
Jagdbezirke
Zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 Hektar an, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen, bilden einen Eigenjagdbezirk.
Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden ab einer Mindestgröße von 250 Hektar einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk.
Die Eigentümer, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird durch den von ihr gewählten Jagdvorstand oder Jagdvorsteher gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Solange kein Jagdvorstand gewählt ist, werden dessen Geschäfte vom Gemeindevorstand (dem Bürgermeister) wahrgenommen. Die Jagdgenossenschaft als Träger des originären Jagdausübungsrechtes in gemeinschaftlichen Jagdbezirken nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung.
Jagdrecht, Jagdpacht
Die Ausübung des Jagdrechts kann an Dritte verpachtet werden. Die Gesamtfläche, auf der einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts zusteht, darf nicht mehr als 1.000 Hektar umfassen. Der Pachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Die Pachtdauer beträgt bei Niederwildjagden neun Jahre und bei Hochwildjagden zwölf Jahre. Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitz und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Seite der Kreisgruppe des Landesjagdverbandes.
Jagdschein
Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Der Jagdschein wird für die Einwohner des Landkreises Mayen-Koblenz von der Kreisverwaltung für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinander folgende Tage erteilt. Der Jagdschein gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Zur Ausstellung des Jagdscheines benötigt die Kreisverwaltung das Zeugnis der erfolgreich abgelegten Jägerprüfung, ein eventuell früher gelöster Jagdschein, den Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung und bei der ersten Beantragung ein Lichtbild. Die Jagdhaftpflichtversicherung hat sich mindestens auf die Geltungsdauer des Jagdscheines zu erstrecken.
Welche Gebühren fallen an?
Jagdschein-Gebühren:
3 Jahre : 192 EUR
2 Jahre : 162 EUR
1 Jahr : 102 EUR
Jugend
2 Jahre : 81 EUR
1 Jahr : 51 EUR
Rechtsgrundlage
- Link zum Bundesjagdgesetz
- Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
- Landesjagdverordnung
- Landesjagdgesetz
Anträge / Formulare
Leitfaden LF 125 Entsorgung der Reste von erlegtem Wild und von Wildtieren
Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheines
Antrag Anerkennung Mentor -KJM
Abschussvereinbarung/Zielsetzung Schalenwild
Abschussvereinbarung/Zielsetzung Schalenwild MinBl.pdf
Gesamtabschussplan Hegegemeinschaft
Gesamtabschussplan Hegegemeinschaft MinBl
Teilabschussplan Hegegemeinschaft
Teilabschussplan Hegegemeinschaft MinBl
Abschussmeldung für das Quartal
Abschussliste Wildnachweisung MinBl
Abschussliste Wildnachweisung Seite 2
Abschussliste Wildnachweisung Seite 2
Abschussfestsetzung für Schalenwild
Vordruck Musterjagdpachtvertrag
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Landesforsten Rheinland-Pfalz.