⇑ Waffenrechtliche Erlaubnisse
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wer Umgang mit Waffen und Munition haben will, bedarf der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Waffenbehörde.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz
Team „Waffenrecht“
Buchstaben A – Mi:
Tel.: 0261/108-320
Buchstaben Mj – Z:
Tel.: 0261/108-561
E-Mail: