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Integriertes Vorreiterkonzept für den Landkreis Mayen-Koblenz

Integriertes Vorreiterkonzept für den Landkreis Mayen-Koblenz

Klimaneutraler Landkreis 2040


VORWORT

Mit dem vorliegenden Integrierten Vorreiterkonzept legen wir ein zukunftsweisendes Strategiepapier vor, das den Weg des Landkreises Mayen-Koblenz hin zur Klimaneutralität aufzeigt. Der Kreistag hat mit seinem mutigen aber notwendigen Beschluss vom 9. Juni 2022, die Klimaneutralität bis spätestens 2040 zu erreichen, ein klares Signal gesetzt: Wir nehmen unsere Verantwortung für den Klimaschutz ernst und wollen unseren Beitrag dazu leisten. Dass wir der erste Landkreis in Rheinland-Pfalz sind, die ein solches Vorreiterkonzept fertiggestellt haben, zeigt uns, dass wir wirklich „Vorreiter“ sein wollen und unsere Aufgabe ernst nehmen.

Als bevölkerungsreichster Landkreis in Rheinland-Pfalz wollen wir Vorreiter sein und zeigen, dass wirksamer Klimaschutz und wirtschaftliche Prosperität keine Gegensätze sein müssen. Im Gegenteil: Eine nachhaltige Energieversorgung schafft Unabhängigkeit von volatilen Energiemärkten, stärkt die regionale Wertschöpfung und eröffnet neue Chancen für Innovation und Beschäftigung in unserer Region.



 

EINLEITUNG

Die globale Erwärmung stellt eine der größten Herausforderungen dieses Jahrhunderts dar. Auf politischer Ebene, sowohl national als auch international, stehen Lösungsansätze für die Bewältigung dieser Herausforderungen im Mittelpunkt des Interesses. In Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sowie das neue europäische Klimaziel für das Jahr 2030 hat die Bundesregierung eine Anpassung des Klimaschutzgesetzes vorgenommen. Bis zum Jahr 2030 ist eine Reduktion der Emissionen um 65 % sowie bis 2040 eine weitere Senkung um 88 % im Vergleich zu 1990 vorgesehen. Das Ziel der Treibhausgasneutralität wird von Deutschland bis 2045 angestrebt, wobei danach eine Senkung der Emissionen anvisiert wird.

Der Landkreis Mayen-Koblenz ist mit etwa 218.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Landkreis in Rheinland-Pfalz. Seit dem Jahr 2009 verfolgt der Landkreis ambitionierte Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele. Im Laufe des Jahres 2009 hat der Kreistag des Landkreises Mayen-Koblenz den Beschluss gefasst, den Landkreis in puncto Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit zu optimieren. Im Jahr 2010 wurde daraufhin unter breiter Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen, der Bürger sowie externer Fachstellen ein Kreisentwicklungskonzept erstellt, welches wesentliche Leitlinien für den Landkreis festlegte und in mehreren Bereichen auf die Themen Energie, Klima- und Umweltschutz einging.

Am 11. Juli 2016 wurde seitens des Kreistags Mayen-Koblenz das integrierte Klimaschutzkonzept für den Landkreis sowie die daran partizipierenden Kommunen verabschiedet. Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts wurden zwei Vollzeitstellen für Klimaschutzmanager geschaffen, von denen eine durch die Kommunalrichtlinie von 2017 bis 2022 gefördert wurde.

Im Dezember 2019 verabschiedete der Kreistag Mayen-Koblenz die Resolution "Klimaschutz effektiv gestalten", in der die sofortige und ambitionierte Umsetzung von Maßnahmen gefordert wurde, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen.

In seiner Sitzung vom 9. Juni 2022 hat der Kreistag Mayen-Koblenz den Beschluss gefasst, die Klimaneutralität bis spätestens 2040 zu erreichen. Zur Erreichung der genannten Ziele wurde das vorliegende integrierte Vorreiterkonzept erstellt.

Das vollständige Konzept finden Sie hier zum Download. Im weiteren Verlauf möchten wir die wichtigsten Erkenntnisse und Umsetzungsschritte zusammengefasst darstellen.

  • 1. ENERGIE- UND TREIBHAUSGASBILANZ (2020)

    Der Endenergieverbrauch aller Sektoren des Landkreises Mayen-Koblenz beträgt im Bilanzjahr 2020 ca. 6.831.600 MWh/a. Dadurch werden Treibhausgasemissionen in Höhe von ca. 1.964.100 t CO2e/a verursacht.

    Der Endenergieverbrauch ist mit 50 % durch den Sektor Wärme geprägt. 39 % entfallen auf den Verkehr und die übrigen 12 % auf den Stromverbrauch (Netzbezug). Hinsichtlich der Treibhausgasemissionen ist das Verhältnis aufgrund höherer spezifischer CO2e-Emissionskennwerte für Strom und fossile Kraftstoffe stärker in dessen Richtung ausgeprägt. Hier ist der Verkehr mit 42 % am stärksten vertreten. Die nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über die Gesamtbilanz von Mayen-Koblenz.

    Den größten Anteil am Endenergieverbrauch in des Landkreises hat der Verkehr mit ca. 39 %. Haushalte und Industrie stellen einen ähnlich großen Anteil mit 25 % bzw. 26 % dar, gefolgt vom Sektor GHD (Gewerbe, Handel, Dienstleistungen) mit ca. 10 %. Die kommunalen Einrichtungen, darunter fallen hauptsächlich die kreiseigenen Liegenschaften, weisen einen Anteil von nur knapp 0,3 % des Endenergieverbrauchs in Mayen-Koblenz auf.

  • 2. ENERGIEERZEUGUNG IM LANDKREIS

    Im Landkreis Mayen-Koblenz erfolgt im Bilanzjahr 2020 die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch Biomasse, Solarenergie (Photovoltaik), Wasserkraft und Windkraft. Datengrundlage hierfür stellen Anlagen mit Stromeinspeisung ins öffentliche Netz dar.

    Die Gesamtleistung der rund 5.300 bis zum Jahr 2020 in Mayen-Koblenz installierten Photovoltaikanlagen beträgt ca. 107.300 kWp. Die Stromeinspeisung der Photovoltaikanlagen auf Dach- und Freiflächen betrug im Jahr 2020 dadurch ca. 89.000 MWh. Die 30 Biomasse-Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von etwa 8.200 kW speisten 2020 etwa 27.400 MWh ein, die 20 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 45.200 kW ungefähr 91.600 MWh. Zusätzlich speisten im Jahr 2020 drei Wasserkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 20.000 kW rund 72.100 MWh Strom ins Netz ein

    Ein Fernwärmenetz des Landkreises wird durch eine mit Ersatzbrennstoff betriebene KWK-Anlage gespeist. Dort wurden 2020 rund 78.000 MWh Strom eingespeist. Unter der Annahme des Klimaschutz-Planers wird Abfall zu 50 % als erneuerbarer Energieträger gewertet, weshalb 39.000 MWh auf die erneuerbare Stromeinspeisung im Landkreis angerechnet werden können.

    Diese erneuerbare Stromerzeugung entspricht mit insgesamt ca. 319.100 MWh im Jahr 2020 bilanziell etwa 40 % des gesamten stationären Stromverbrauchs vom Landkreis Mayen-Koblenz (siehe nachfolgende Abbildungen). 

  • 3. METHODIK DER POTENZIALANALYSEN

    In den Potenzial- und Szenarienanalysen werden mögliche Entwicklungswege erarbeitet, mit denen das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040 („Netto-Null“) im Landkreis Mayen-Koblenz erreicht werden kann. Unvermeidbare Restemissionen müssen schlussendlich durch Kompensationsmaßnahmen aufgefangen werden

    Für die Trendszenarien wird im Klimaschutz-Planer ein dort sogenanntes „Kommunal-Szenario“ unter Annahme des bundesweiten „Business As Usual“-Strommixes (0,330 t CO2e/MWh in 2035 sowie 0,174 t CO2e/MWh in 2040) erarbeitet. Für die Vorreiterszenarien wird im Klimaschutz-Planer ebenfalls ein „Kommunal-Szenario“ unter Annahme eines ambitionierten Strommixes (0,037 t CO2e/MWh in 2035 und 2040) erarbeitet. Den Entwicklungspfaden werden die jeweiligen maximalen Potenziale gegenübergestellt.

    Zu unterscheiden sind zwei Entwicklungspfade mit aktuellen Anstrengungen zum Klimaschutz mit verschiedenen Zeithorizonten („Trend2035“ und „Trend2040“) sowie zwei ambitionierte Entwicklungspfade mit Annahmen die über eine konsequente Klimaschutzpolitik hinausgehen („Vorreiter2035“ und „Vorreiter2040“).


    Aus der Analyse hat sich ergeben, dass zur Erreichung des ambitionierten Klimaschutzziels im Landkreis folgende Meilensteine angestrebt werden müssen: 

    Bis zum Jahr 2035:

    • Endenergieverbrauchsminderung um 23 % (-64 % Kraftstoffe, -23 % Wärme, +106 % in Strom) im Vergleich zum Basisjahr 2020
    • Treibhausgasemissionsminderung um 71 % (-67 % Kraftstoffe, -71 % Wärme, -82 % Strom) im Vergleich zum Basisjahr 2020
    • Erhöhung der erneuerbaren Stromerzeugung um 320 % (bzw. um den Faktor 4,2) im Vergleich zum Basisjahr 2020

     

    Bis zum Zieljahr 2040: 

    • Endenergieverbrauchsminderung um 28 % (-80 % Kraftstoffe, -28 % Wärme, +145 % in Strom) im Vergleich zum Basisjahr 2020
    • Treibhausgasemissionsminderung um 86 % (-82 % Kraftstoffe, -92 % Wärme, -79 % Strom) im Vergleich zum Basisjahr 2020
    • Erhöhung der erneuerbaren Stromerzeugung um 370 % (bzw. um den Faktor 4,7) im Vergleich zum Basisjahr 2020
  • 4. KLIMANEUTRALE VERWALTUNG

    Auf Verwaltungen kommt aufgrund ihrer Vorbildfunktion eine Schlüsselrolle im kommunalen Klimaschutz zu. Als zentrale Institutionen sind sie in der Lage, nachhaltige Praktiken und Maßnahmen zu implementieren, die eine Wirkung über ihre eigenen Grenzen hinaus entfalten. Der Einsatz energieeffizienter Technologien, nachhaltiger Mobilitätslösungen sowie umweltbewusster Beschaffungs- und Entsorgungsstrategien durch Verwaltungen setzt wichtige Impulse für den gesamten Landkreis. Sie dienen als Vorbilder für Bürgerinnen und Bürger sowie für lokale Unternehmen und tragen maßgeblich dazu bei, das Bewusstsein und das Engagement für den Klimaschutz auf kommunaler Ebene zu stärken.

    Die oben genannten Bereiche verzeichnen insgesamt Emissionen in Höhe von 4.111 t CO₂e. Dabei ist der Bereich Liegenschaften mit Wärme (2.067 t CO₂e/a) und Strom (1.239 t CO₂e/a) für den Großteil der Emissionen verantwortlich. Die restlichen Emissionen stammen hauptsächlich aus dem Bereich Mobilität (Mitarbeitendenmobilität, Fuhrpark, Dienstreisen) mit insgesamt 722 t CO₂e/a. Der Bereich Beschaffung und Entsorgung hat kaum Einfluss auf die Gesamtbilanz.

    Die Grundlage der Rahmenbedingungen bildet das Ziel einer klimaneutralen Verwaltung bis 2035. Es soll zukünftig verstärkt auf brennstofffreie Technologien gesetzt werden. Die Biomassepotenziale sind begrenzt, denn die stoffliche und energetische Nutzung stehen in Konkurrenz. Deshalb sollten Biomassefeuerungen – wenn überhaupt – nur dort eingesetzt werden, wo keine Alternativen bestehen.

    Aus diesem Grund wird für das Ziel-Szenario 2035 eine überwiegend brennstofffreie Wärmeversorgung mittels Wärmepumpen angenommen, und entsprechende Potenziale werden untersucht.
    Durch den verstärkten Ausbau von Wärmepumpen wird der Wärmesektor zunehmend elektrifiziert – ähnlich wie der Mobilitätssektor. Es wird erwartet, dass dies zu einem erhöhten Strombedarf führt. Daher werden Potenziale zur zusätzlichen Erzeugung erneuerbarer Energien analysiert. Dies soll primär durch die Installation von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Dachflächen erfolgen.

  • 5. MAßNAHMENKATALOG

    Aus den Grundlagendaten (Bestandsanalyse, Potenzialanalyse) sowie im Rahmen des Beteiligungsprozesses der regionalen Akteure wurden zentrale Handlungsfelder und Maßnahmen erarbeitet und priorisiert, die für die Erreichung der Klimaschutzziele des Landkreises relevant sind. Die vorgeschlagenen Maßnahmen decken alle zentralen Sektoren ab und bilden eine Grundlage für die Klimaschutzziele des Landkreises.

    Im Strombereich liegt der Fokus auf dem Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere durch Photovoltaik-Dachanlagen, Windkraftgebiete und Bürgerbeteiligungsmodelle. Diese Maßnahmen können langfristig zur Dekarbonisierung der Stromerzeugung beitragen, hängen jedoch stark von der Kooperationsbereitschaft der Städte und Gemeinden und der Akzeptanz in der Bevölkerung ab.

    Im Gewerbe- und Industriesektor können Maßnahmen wie ein Industrie-Stammtisch und das Programm ÖKOPROFIT den effizienten Umgang mit Ressourcen und den Wissenstransfer verbessern. Hier nutzt der Landkreis seinen indirekten Einfluss, um durch Vernetzung und Anreize betriebliche Prozesse zu optimieren. Da die Teilnahme freiwillig ist, bleibt die tatsächliche Wirksamkeit jedoch unsicher.

    Für den Sektor Haushalte wird die Sanierungsquote durch Beratungsangebote und Fördermittelakquise adressiert, wobei der Schwerpunkt auf der Heizungswende und der Unterstützung von Eigentümern liegt. Diese Maßnahmen können langfristig den Gebäudebestand klimafreundlicher machen, aber komplexe Sanierungsentscheidungen und fehlende verbindliche Vorgaben könnten die Umsetzung erschweren.

    Im Verkehrssektor stehen Elektrifizierung, Ladeinfrastruktur und alternative Mobilitätsformen im Mittelpunkt. Geplante Maßnahmen wie die Umstellung von Fuhrparks und neue Mobilitätskonzepte können Emissionen reduzieren. Allerdings hängen die bilanziell wirksamsten Erfolge stark von individuellen Verhaltensänderungen ab, und der Landkreis hat nur begrenzten Einfluss auf den privaten Verkehr.

    Viele Vorhaben – etwa die kommunale Wärmeplanung, der Ausbau erneuerbarer Energien oder die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs – können nur in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden umgesetzt werden. Der Landkreis nimmt dabei vor allem eine koordinierende Rolle ein, während die tatsächliche Umsetzung bei den Gemeinden liegt. Deshalb sind verbindliche Absprachen und gemeinsame Zielsetzungen notwendig.

  • 6. KLIMAFOLGEKOSTEN

    Klimafolgekosten bezeichnen die finanziellen Belastungen, die durch Auswirkungen des Klimawandels entstehen. Diese Kosten entstehen beispielsweise durch Ausgaben im Gesundheitswesen infol­ge hitzebedingter Krankheiten, Schäden an Gebäuden und Infrastruktur durch Extremwetterereignisse, wie Überschwemmungen oder Stürme, sowie Ernteausfälle in der Landwirtschaft.

    Neben der räumlichen ist auch die zeitliche Diskrepanz von Bedeutung. So sind Maßnahmen zum Klimaschutz oft mit hohen direkten Investitionen verbunden, die sich regelmäßig erst nach einer gewissen Zeitspanne amortisieren. Gegenläufig „spart“ das Vernachlässigen von Handlungen zum Schutz des Klimas zunächst Gelder, führt langfristig jedoch zu immensen Schadenskosten, die auf die Gesellschaft zukommen und weitaus höher sein werden. Konkret empfiehlt das Umweltbundesamt die Verwendung eines Kostensatzes von mindestens 195 €/t CO2e für das Jahr 2020 (215 €/t CO2e für 2030) bei einer Höhergewichtung der Wohlfahrt heutiger gegenüber zukünftigen Generationen. Bei einer Gleichgewichtung der Wohlfahrt heutiger und zukünftiger Generationen liegt der Kostensatz sogar bei 680 €/t CO2e (Umweltbundesamt 2020).

    Bezogen auf die Treibhausgasemissionen im Landkreis Mayen-Koblenz im Basisjahr 2020 von etwa 2.045.248 Tonnen liegen die Klimafolgekosten zwischen 399 Mio. € und 1,39 Mrd. €. Das sind pro Einwohner*in (Einwohnerzahl LK MYK 2022: 218.210) und Jahr zwischen 1.828 € und 6.374 € an Kosten, die den nachfolgenden Generationen als Schadenskosten überlassen werden.

  • 7. FAZIT

    Die Betrachtungen haben ergeben, dass das Ziel einer klimaneutralen Kreisverwaltung bis 2035 ambitioniert, aber durchaus erreichbar ist. Eine Strategie sollte zusammenfassend folgende Punkte verfolgen:

    • Sofortiges Absehen von Investitionen in fossile Verbraucher (wie Heizöl- oder Erdgasheizungen, bzw. Benzin- oder Dieselfahrzeuge)
    • Prioritäre Umsetzung und Multiplikation der am einfachsten realisierbaren und effektivsten (höchste Emissionsminderung erwartbar) Maßnahmen
    • Erste Maßnahmen mit möglichst hoher Emissionsminderung und möglichst geringem Personaleinsatz anstreben
    • Strategie im Wärmebereich - abweichend von der bisherigen fachlichen Praxis der Energieberatung: zunächst schneller Umstieg großer Anteile des Energieverbrauchs auf erneuerbare Energien - etwa durch Beistell-Wärmepumpen - und erst im zweiten Schritt ganzheitliche energetische Sanierung der Liegenschaften, um die Wärmeerzeugung schließlich auf 100 % erneuerbare Energien umzustellen
    • Strategie im Strombereich: Intensivierter Ausbau der PV-Stromerzeugung – priorisiert auf kreiseigenen Dachflächen (ggf. ergänzt durch weitere Flächen, wie Pausenhofüberdachungen oder Parkplätze); Überschussstromeinspeisung für bilanzielle Kompensation von Restemissionen
    • Strategie in der Mobilität: Konsequente Fortführung des Umstiegs der kreiseigenen Fahrzeugflotte auf batterieelektrische Antriebe und Vermeidung bzw. Verlagerung von Dienstfahrten auf klimafreundliche Alternativen; Förderung und Unterstützung der Mitarbeitenden beim Umstieg der Individualmobilität (Pendlerverkehr) auf klimafreundliche Alternativen (wie Rad, Fuß, ÖPNV)
  • Förderinformationen

    FKZ: 67K24228
    Fördersumme: 81.564,00 EUR
    Eigenanteil: 34.956,00 EUR
    Förderquote: 70%