Der Landkreis Mayen-Koblenz ist mit rund 220.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Landkreis in Rheinland-Pfalz. Der sogenannte „demografische Wandel“ wirkt sich bereits jetzt und in den kommenden Jahren deutlich fortschreitend im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz in allen Bevölkerungsschichten aus. Der Anteil der Generation 65+ an der Gesamtbevölkerung wird in den kommenden Jahren weiter steigen.
Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist dem Grundsatz nach eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe (§ 8 Abs. 1 SGB XI). Demnach liegt es in der gemeinsamen Verantwortung der Länder, der Kommunen, der Pflegeeinrichtungen und der Pflegekassen, eine „leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung“ zu gewährleisten (§ 8 Abs. 2 SGB XI).
In Rheinland-Pfalz sind das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) vom 25. Juli 2005 sowie die aktuelle Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes (LPflegeASGD¬VO) vom 14. Dezember 2016 die Grundlage der Pflegestrukturplanung. Die Pflegestrukturplanung ist im Landkreis Mayen-Koblenz innerhalb der Abteilung „Soziales“ der Stabsstelle „Planung, Kostenwesen“ (Stabsstelle 5.2) zugeordnet. Der Landkreis Mayen-Koblenz übernimmt die Aufgaben, die im vom Landesgesetz her zugedacht sind und handelt über den gesetzlichen Auftrag hinaus, indem er versucht, alle Akteure an einen Tisch zu bringen, gemeinsame Vorstellungen von tragenden regionalen Strukturen zu entwickeln und insbesondere bei der Beteiligung ehrenamtlicher Strukturen die Entwicklung einzelner Projekte zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Unterstützung von sozialraumorientierten Angeboten im Vor und Umfeld der Pflege.
Der Landkreis Mayen-Koblenz ist somit als moderierender und koordinierender Partner in der Pflegestrukturplanung tätig. Der Auftrag, eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur in der Region bereitzustellen, kann dabei nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Verantwortlichen aus den Kommunen sowie die Träger von Diensten und Einrichtungen mit ihren Kompetenzen an diesem Prozess mitwirken.
Sie finden auf den folgenden Seiten Informationen zu den verschiedenen Aufgaben der Pflegestrukturplanung: