Regionale Pflegekonferenz

Regionale Pflegekonferenz

Ziel der Pflegestrukturplanung ist es, auch zukünftig eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen im Landkreis Mayen-Koblenz vorzuhalten. Nach § 4 des LPflegeASG sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, zur Unterstützung der Pflegestrukturplanung eine regionale Pflegekonferenz zu bilden. Hier sind insbesondere folgende Akteure vertreten:

  • Vertreterinnen und Vertreter der Dienste und Einrichtungen
  • Fachkräfte der Beratung und Koordinierung aus den Pflegestützpunkten
  • Fachkräfte der Pflege- und Krankenkassen, sonstiger Sozialleistungsträger und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
  • Verbände und sonstigen Organisationen aus dem Bereich der Pflege
  • Selbsthilfegruppen pflegebedürftiger Menschen oder ihrer Angehörigen angehören sollen
  • Vertretung des Kreisseniorenbeirates

Nach § 4 des LPflegeASG sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, zur Unterstützung bei dieser Aufgabe eine regionale Pflegekonferenz zu bilden, der insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Dienste und Einrichtungen, der in den Pflegestützpunkten tätigen Fachkräfte der Beratung und Koordinierung, der Pflege- und Krankenkassen und sonstiger Sozialleistungsträger, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, der im Bereich der Pflege bestehenden Verbände und sonstigen Organisationen sowie von Selbsthilfegruppen pflegebedürftiger Menschen oder ihrer Angehörigen angehören sollen.