Die Koordinierungsstelle Flüchtlingshilfen der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld veranstalten am Mittwoch, 13. Oktober, von 18 bis 20 Uhr einen Gesprächsabend mit Ann-Christin Bölter vom Initiativausschuss für Migrationspolitik RLP zum Thema „Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung und Bleiberecht für Menschen mit Fluchtbiographie“ im Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, in Polch.
Die Zahl der Menschen mit Fluchtbiographie hat durch die Kämpfe in Ländern wie Syrien, Afghanistan und der Ukraine in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Da die Kriegshandlungen dort weiter andauern, stellt sich für viele Betroffene früher oder später die Frage, unter welchen Voraussetzungen sie dauerhaft in Deutschland leben können, also wie sie als Geflüchtete hier einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten oder sich einbürgern lassen können.
Der Schulungsabend richtet sich an Ehrenamtliche der Flüchtlingshilfe und Betroffene zugleich. Er gibt einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sowie der Einbürgerung von Personen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus zuerkannt worden ist. Hierbei fließen Erfahrungen aus der Beratungspraxis und aktuelle Entwicklungen mit ein.
Ann-Christin Bölter erklärt zum Ziel des Abends: „Die Teilnehmenden sollen nach der Schulung einen Überblick haben, unter welchen Voraussetzungen Menschen mit Fluchtbiographie unbefristet in Deutschland leben können.“ Bölter ist Juristin und rechtspolitische Referentin des Initiativausschusses für Migrationspolitik RLP. Der Initiativausschuss ist ein landesweites Netzwerk von Migrationsbeiräten, Migrantenorganisationen und migrationspolitischen Initiativen.
Interessierte können sich bei Michael Kock von der Koordinierungsstelle Flüchtlingshilfen der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz per E-Mail an fluechtlingshilfen@kvmyk.de oder per Tel. 0261/108655 für den Schulungsabend anmelden.
30 September 2022