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Der Haushaltsplan ist die Zusammenstellung aller im Haushaltsjahr für die Aufgabenerfüllung des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Er wird jährlich aufgestellt und vom Kreistag beschlossen.  

Die Haushaltsgenehmigung 2023 wurde durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Schreiben vom 10.05.2023 erteilt und die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt am 19.05.2023.

Den Haushaltsplan für das Jahr 2023 finden Sie hier als PDF-Dokument oder hier in interaktiver Form.