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ÖPNV & Kita-/Schülerbeförderung
ÖPNV & Kita-/Schülerbeförderung
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen ist Aufgabe des Landkreises Mayen-Koblenz als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß §§ 4, 5 des Nahverkehrsgesetzes RLP. Er soll eine Grundversorgung mit Verkehrsleistungen auch in den dünn besiedelten Räumen gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den ÖPNV auf der Straße; für den Schienenpersonennahverkehr haben sich mehrere Aufgabenträger in den Zweckverbänden Schienenpersonennahverkehr Nord und Süd zusammengeschlossen, der die Aufgabenträgerschaft für die Schienenverkehre innehat.
Der Landkreis Mayen-Koblenz hat sich mit den acht weiteren Landkreisen im nördlichen Rheinland-Pfalz, sowie der Stadt Koblenz im Verkehrsverbund Rhein-Mosel zusammengeschlossen. Innerhalb des Verkehrsverbundes gilt ein einheitlicher Beförderungstarif, der für die Kunden die Grundlage für ein integriertes und abgestimmtes ÖPNV-Angebot in der Region darstellt (Ein Verbund – Ein Tarif – Ein Ticket).
Seine Ziele und Rahmenvorgaben für die Entwicklung des ÖPNV legt der Landkreis in einem Nahverkehrsplan fest. Der aktuelle Nahverkehrsplan wurde am 16.11.2015 durch den Kreistag beschlossen. Er basiert auf dem ÖPNV-Konzept Nord des Landes Rheinland-Pfalz und beinhaltet Regelungen wie Mindestvorgaben zur Bedienungshäufigkeit, Umsteigehäufigkeit und den Einzugsbereichen von Haltestellen, ebenso wie Qualitätsstandards für Fahrzeuge, Haltestellen und Fahrbetrieb.
Auf Basis dieses Nahverkehrsplans hat der Landkreis Mayen-Koblenz in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsbund Rhein-Mosel das Linienkonzept 2021 erarbeitet. Eine ausführliche Darstellung befindet sich hier.
Der Landkreis Mayen-Koblenz ist darüber hinaus Schulwegkostenträger nach § 69 SchulG für die in seinem Gebiet liegenden Schulen. Diese Aufgabe wird vorrangig erfüllt durch die Übernahme der notwendigen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel und hängt insofern eng mit dem ÖPNV-Konzept des Landkreises zusammen. Die Anträge auf Fahrkostenübernahme sind hier zu finden.
Es werden auch die Kosten für KiTa-Beförderung übernommen. Der Antrag dafür ist hier zu finden.