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Gesundheitsamt beantwortet die häufigsten Fragen

  • Abstrich am 20. Juli (Tag 1)
  • reguläres Isolationsende: 29. Juli
  • vorzeitige Beendigung nach Tag 5 (24. Juli) möglich, sofern vorher 48 Stunden am Stück Symptomfreiheit bestand.

3. Wann erhalte ich eine Quarantäne-Anordnung?

Mittels PCR-Test positiv getestete Personen erhalten ihr offizielles Isolationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung übermittelt wurde. Bei einem positiven Schnelltest mit Zertifikat (Bürgertest), kann die entsprechende Bescheinigung per E-Mail an corona@kvmyk.de, unter Beifügung des Zertifikats über das positive Ergebnis, beim Gesundheitsamt beantragt werden. Ein Screenshot aus der Corona-Warnapp reicht nicht aus.

4. Wann erhalte ich eine Genesenen-Bescheinigung?

Nur, wenn die Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, wird automatisch ein Genesenenbescheid versendet. Ein positiver Schnelltest mit Zertifikat reicht dafür nicht aus.

5. Wie lange ist diese gültig?

Die Genesenen-Bescheinigung ist erst ab dem 28. Tag nach dem positiven Testabstrich gültig. Sofern die genesene Person ungeimpft ist, ist in Deutschland die Bescheinigung bis zum 90. Tag nach dem Abstrich befristet. Sobald bei Genesenen eine Impfung vorliegt, gilt der Nachweis unbegrenzt.

6. Wo kann ich mich testen lassen?

Teststellen findet man unter www.corona.rlp.de/de/testen/ .

7. Wie hoch sind die Kosten für einen Corona Schnelltest in Rheinland - Pfalz

Kostenlose Bürgertests sind nur noch für bestimmte Personengruppen vorgesehen. In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit für 3 Euro einen Bürgertest durchführen zu lassen.

 

Antworten zu vielen weiteren Fragen gibt es unter www.kvmyk.de/corona-info sowie www.corona.rlp.de