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Kreisjugendamt MYK ist federführend im Bereich Erziehungshilfen für Familien

Unter anderem berichtete Heinz Müller, Geschäftsführer des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz, den Anwesenden von den aktuell gewonnenen Ergebnissen des Projektes „Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen“ im Bereich Hilfen zur Erziehung. Hierbei lobte er das Kreisjugendamt sowie den JHA für die gute Ausgestaltung von Leistungen, die jungen Menschen sowie Familien zugutekommen. Im Jugendamtsbereich Mayen-Koblenz ist es durch konsequente jahrelange Arbeit gelungen, die präventiven Strukturen, Angebote und Einrichtungen im Lebensumfeld von Familien gut auszubauen. Dadurch können frühzeitig Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden. Laut Heinz Müller ist dieses Konzept in fachlicher aber auch finanzieller Hinsicht richtungsweisend für viele andere Jugendämter im Land, denn der Kreis Mayen-Koblenz weist die niedrigsten Brutto-pro-Kopf-Ausgaben im Einzelfallbereich aller Jugendämter in Rheinland-Pfalz auf.

Darüber hinaus wurde der Entwurf des Teilhaushaltes für das Haushaltsjahr 2023 dem Kreistag übergeben. Der Entwurf enthält einen Gesamtzuschuss von rund 60,4 Millionen Euro, was einer Steigerung von 1 Million Euro beziehungsweise 1,69 Prozent zum Vorjahr entspricht. „Die Steigerung kann als moderat bezeichnet werden, denn in den zu fördernden Einrichtungen, wie beispielsweise in den 98 Kindertagesstätten, geht es hauptsächlich um Personalkosten, die alleine schon durch tarifliche Entwicklungen zu Kostensteigerungen führen“, erklärte der Ausschussvorsitzende und Erste Kreisbeigeordnete Pascal Badziong.

Des Weiteren hat das Bildungsministerium des Bundes die Beendigung des Finanzierungsprogramms für das Projekt „Sprach-Kitas“ zum Ende dieses Jahres erklärt. Der JHA beauftragte während der Sitzung den Ersten Kreisbeigeordneten Pascal Badziong, Kontakt zum Bildungsministerium aufzunehmen, um für die notwendige Anschlussförderung des Projektes durch das Land Rheinland-Pfalz zu werben.

Außerdem befasste sich der Ausschuss mit dem neuen Ganztagsförderungsgesetz. Durch dieses wird der Betreuungsanspruch im Bereich Kindertagesstätte auf den Grundschulbereich erweitert. Dadurch wird sichergestellt, dass kein Betreuungsabbruch nach Übergang von Kindertagesstätte zu Grundschule entsteht. Im Jugendamtsbezirk Mayen-Koblenz ist die Ganztagsbetreuung an Grundschulen bereits gut ausgebaut. Dennoch verständigten sich die Mitglieder des JHA darauf, dass zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden sollen und müssen. Somit wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Landkreis Mayen-Koblenz weiter ausgebaut.