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Regelungen bleiben zunächst bis 2. April bestehen

  • Bürgerinnen und Bürger sollten für Behördengänge vorab einen Termin buchen bzw. vereinbaren.
  • Weiterhin besteht Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP-Maske) auf dem Flur und bei Sitzungen.
  • Bitte halten Sie  weiter den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.