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Zensus: Bevölkerungszählung startet ab Mitte Mai

Die Interviewer erhalten für ihre Tätigkeit eine attraktive Aufwandsentschädigung, die von der Anzahl der Befragungen, der angetroffenen Personen und weiteren Faktoren abhängt und im Durchschnitt 800 Euro beträgt. Grundlage für die Tätigkeit ist eine Schulung. Danach kann man sich seine Arbeitszeiten flexibel einteilen. Vertraulichkeit steht für die Tätigkeit an oberster Stelle. Darüber hinaus sollten die Interviewer zuverlässig agieren, selbstbewusst auftreten und gewissenhaft arbeiten. Sie müssen volljährig sein und einen Wohnort in Deutschland haben. Neben guten Deutschkenntnissen sind Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil, jedoch kein Muss. Wer sich die Tätigkeit als Interviewer beim Zensus 2022 vorstellen kann, sollte sich möglichst zeitnah unter www.kvmyk.de/zensus2022 registrieren. Dort gibt es auch weitere Informationen und Antworten auf viele Fragen.

Das ist der Zensus 2022:

Im Rahmen des Zensus werden im Landkreis Mayen-Koblenz sowohl an rund 5.500 Privatanschriften als auch in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften die dort zum Zensusstichtag (15. Mai 2022) wohnenden Personen erfasst. Auf diesen Grundlagen werden verlässliche, amtliche Einwohnerzahlen festgestellt. Zusätzlich werden Informationen, insbesondere zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit erhoben, die in dieser Form nicht in den vorhandenen Verwaltungsregistern vorliegen. Für die ausgewählten zu befragenden Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht. Nur so kann eine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage erzielt werden.

Der Landkreis führt die Vor-Ort-Befragungen im Auftrag des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz durch. Hierfür wurde in der Kreisverwaltung eine eigene Zensus-Erhebungsstelle eingerichtet. Die Befragung vor Ort wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Im Interview werden wenige persönliche Angaben zu den Auskunftspersonen erfasst. Anschließend erhalten die Auskunftspersonen Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um weitere Angaben eigenständig einzutragen und zu übermitteln. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.

Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden im Landkreis Mayen-Koblenz rund 220 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewer nicht notwendig. Die Interviewer wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld durch einen Einwurf in die Hausbriefkästen an und können sich gegenüber den Auskunftspersonen als von dem Landkreis engagierte Erhebungsbeauftragte ausweisen.

Die Zensusdaten unterliegen der Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche der Kreisverwaltung oder gar an andere Verwaltungen weitergegeben werden. Zudem werden die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, sodass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist.

Die Erhebungsstelle hat auf ihrer Internetseite ein Informationsangebot zum Zensus 2022 eingerichtet. Weitere Informationen findet man im Internet unter www.zensus2022.de