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Kreisverwaltung Mayen-Koblenz sucht gesetzliche Betreuer

Das zuständige Amtsgericht bestellt einen hauptamtlichen gesetzlichen Betreuer, wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann und diese nicht anderweitig, beispielsweise durch Angehörige, besorgt werden können. Gesetzliche Betreuer sind selbstständig tätig oder bei einem Betreuungsverein angestellt. Die Betreuer werden von der zuständigen Stammbehörde registriert. Häufig üben Sozialarbeiter oder Juristen diese Tätigkeit aus. Bei diesen Berufsgruppen ist keine Sachkundeprüfung notwendig. Aber auch fachfremde Personen, die sich entsprechende Kenntnisse angeeignet haben, können als gesetzliche Betreuer tätig werden. Dann allerdings ist die Vorlage von Sachkundenachweisen notwendig. Vorausgesetzt werden eine gute Fähigkeit zur Selbstorganisation, fundierte Kenntnisse im Sozialrecht und die Bereitschaft, mit herausfordernden Menschen umzugehen. Gesetzliche Betreuungen können in Teil- oder Vollzeit ausgeübt werden.

Berufsbetreuer erwartet ein abwechslungsreicher Arbeitsbereich mit vielfältigen Aufgaben: Verwaltungstätigkeiten wechseln sich ab mit direktem und intensivem Kontakt zu Menschen in allen erdenklichen sozialen Notlagen. Die Wünsche und der Wille der betreuten Menschen sollten bei allen Entscheidungen der Betreuer Beachtung finden.

Interessenten können sich bei der Kreisverwaltung MYK bei Margret Diederichs, Tel. 0261/108-590, E-Mail margret.diederichs@kvmyk.de, sowie Lara Kiefer, Tel. 0261/108-592, E-Mail lara.kiefer@kvmyk.de, über das Registrierungsverfahren informieren.