- Aktuelles
- Bürgerservice
- Landkreis
- Themen
- Abfall
- Arbeit & Soziales
- Ausländer & Flüchtlinge
- Betreuungsbehörde
- Breitbandausbau
- Energie
- Feuerwehr & Rettungsdienst
- Gleichstellung
- Kinder, Jugend & Familie
- Klima
- Kultur
- Landwirtschaft
- ÖPNV & Kita-/Schülerbeförderung
- Schule & Bildung
- Senioren
- Smarte Region MYK10
- Sport
- Umwelt & Natur
- Veterinärdienst & Lebensmittelüberwachung
- Wirtschaft & Kreisentwicklung
- Verwaltung
Schweinepest in Rheinland-Pfalz:
Veterinäramt MYK informiert
Bereits seit dem erstmaligen Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland im Jahr 2020 hat sich das Land Rheinland-Pfalz sowie die Städte und Landkreise durch regelmäßige Seuchenübungen und ständigen Informationsaustausch auf einen möglichen Ausbruch des Virus‘ vorbereitet. Auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Rahmenplans zur ASP-Bekämpfung wurde auch ein entsprechender Maßnahmenplan für den Landkreis Mayen-Koblenz erarbeitet. „Die Prävention vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest basiert im Wesentlichen auf drei Säulen“, erläutert Dr. Simone Nesselberger. „Eindämmung der Seuche im betroffenen Gebiet, Schutz vor dem Eintrag in Hausschweinebestände und Früherkennung eines möglichen Eintrags der Seuche in die Wildschweinepopulation.“
Zur Eindämmung der Seuche wurden laut Veterinärin weitreichende Sicherheitsvorkehrungen wie zum Beispiel Jagdverbote, ausgedehnte Kadaversuchen oder auch Einzäunung des betroffenen Gebiets getroffen. „Dadurch wird versucht, die ASP im betroffenen Gebiet wieder auszurotten.“ Hausschweinebestände können durch die Einhaltung strikter Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen geschützt werden. Indem die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung eingehalten werden, können alle Schweinehalter dazu beitragen, ihren Bestand vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen.
„Um einen möglichen Eintrag des ASP Virus in die Wildschweinpopulation so früh wie möglich zu erkennen, sind die Jäger dazu angehalten, alle tot aufgefundenen oder krank erlegten Wildschweine auf das ASP Virus untersuchen zu lassen“, sagt Dr. Nesselberger. Alle Veränderungen oder besondere Vorkommnisse, die durch eine intensive Überwachung der Wildschweinebestände in ihrem Jagdrevier auffallen, sollen dem Veterinäramt unverzüglich mitgeteilt werden. „Hier sind wir als Veterinärbehörde auf die Unterstützung durch die Jäger, Tierhalter sowie praktizierenden Tierärzte angewiesen, um eine effektive Seuchenbekämpfung zu gewährleisten.“ Aus diesem Grund hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung bereits nach Bekanntwerden des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Hessen Ende Juni alle Jäger und Schweinehalter im Landkreis mithilfe eines Newsletters über den aktuellen Sachstand informiert und Merkblätter versendet. Ein weiterer Newsletter mit neuen Informationen ist nun ganz aktuell versendet worden.