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Jetzt Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen für 2025 stellen

Im Januar des kommenden Jahres erfolgt wie in den Vorjahren die Antragstellung Teil II. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die in einem Teil I bereits beantragt wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Dieser Weg der Antragstellung wird empfohlen, da es hierbei vielfältige Unterstützung gibt. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie  sowie alle Antragsformulare zum Download unter www.mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ bereit. Die Richtlinie sollte unbedingt vor Antragstellung gelesen werden.

Wichtig: Auch in diesem Jahr wird es keinen Herbstantrag geben. Es wird einzig die eingangs genannte Antragsfrist bis zum 31. Mai für das Antragsverfahren Teil I angeboten. Ebenfalls muss bereits mit der Beantragung für Teil I (Rodung) die Maßnahme der Umstrukturierung im Teil II (Pflanzung) verbindlich festgelegt werden.

Mehr Informationen und Beratung für Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Norbert Simonis, Tel. 0261/108-410 oder Léonie Zander, Tel. 0261/108-250.