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Sie sind...

  • auf der Suche nach einer interessanten und abwechslungsreichen Ausbildung?
  • kommunikativ und Ihnen macht der Umgang mit anderen Menschen Spaß?
  • teamfähig?
  • engagiert, motiviert und interessieren sich für das, was im Landkreis Mayen-Koblenz passiert?

Dann sind Sie hier genau richtig!

  • Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in (Bewerbungsfrist: Juni - August)

    Einstellungsvoraussetzung: Sekundarabschluss I (Mittlere Reife)

    Die Einstellung erfolgt als Kreissekretär-Anwärter/in im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die zweijährige Ausbildung  umfasst fachtheoretische Lehrgänge an der Zentralen Verwaltungsschule (ZVS) in Mayen sowie berufspraktische Ausbildungsphasen in der Kreisverwaltung sowie einer Gastausbildungsbehörde.

    Die Ausbildung zum/ zur Verwaltungswirt/ in bietet Ihnen die Möglichkeit, Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. Die 2-jährige Ausbildung beinhaltet im Wechsel insgesamt 11 Monate theoretische Ausbildung an der Zentralen Verwaltungsschule in Mayen und 13 Monate praktische Ausbildung in der Kreisverwaltung.

    Zu Beginn der Ausbildung erfolgt eine Ernennung zum/ zur Kreissekretär-Anwärter/in im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Während der Ausbildung wird eine monatliche Vergütung von knapp 1.246,72 € geleistet (Stand 2020). Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung wird die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirt/ in" verliehen.

    Wie oben angesprochen wird die Ausbildung in Praxis- und Theorieabschnitte unterteilt. In den Praxisphasen lernt man die verschiedenen Aufgaben der Kreisverwaltung kennen. Man wird in der Regel für 2 Monate einem Referat zugeteilt, in das man tiefergehende Einblicke erlangt, Erfahrungen sammelt und selbständig arbeitet, um so das Gelernte in die Praxis umzusetzen. Wo man diese Zeit genau verbringt, bestimmt der jeweilige Ausbildungsplan. Dieser wird für jeden Anwärter individuell erstellt und ist somit von Anwärter zu Anwärter unterschiedlich.

    Demgegenüber stehen die Lehrgänge, in denen man zur „Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz“ nach Mayen abgeordnet wird. In dieser Zeit erfolgen Lehrveranstaltung, von 7:50 Uhr bis 13:00 Uhr bzw. 15:00 Uhr, nach einem festen Lehrplan und in festen Gruppen, welche in der Regel  ca. 30 Personen umfassen. Es wird also ein Unterricht geboten, bei dem auf die einzelnen Auszubildenden sowie deren Fragen, umfassend eingegangen werden kann.

    Der Ablauf der Ausbildung gliedert sich wie folgt:

    1. Einführung in die Verwaltungspraxis (1 Monat)
    2. Einführungslehrgang (3 Monate)
    3. Einführungspraktikum (4 Monate)
    4. Hauptlehrgang (4 Monate)
    5. Hauptpraktikum mit Gastausbildung in einer anderen Behörde (6 Monate)
    6. Abschlusslehrgang (4 Monate)
    7. Abschlusspraktikum (2 Monate)


    Die verschiedenen Lehrgänge behandeln die folgenden Lehrveranstaltungen:

    • Allgemeines Verwaltungsrecht
      In den Lehrveranstaltungen werden die allgemeinen Formen des Verwaltungshandelns vermittelt, ebenso, welche Konsequenzen fehlerhaftes Verwaltungshandeln mit sich zieht und welche Rechtschutzmöglichkeiten es dagegen gibt. Es wird außerdem die Stellung der Verwaltung in der Rechtsordnung herausgearbeitet und Verzahnungen zum besonderen Verwaltungsrecht (Kommunalrecht, Gefahrenabwehrrecht…) hergestellt.

    • Privatrecht
      Im Bereich des Privatrechts werden die Grundlagen auf dem Gebiet des Bürgerlichen Gesetzbuches geschaffen. Der Schwerpunkt liegt bei der Lösung von Problemen im privatrechtlichen Geschäftsverkehr, insbesondere in Bezug auf das Verwaltungshandeln.

    • Staats- und Verfassungsrecht / Europarecht
      Das Staats- und Verfassungsrecht beschäftigt sich mit den staatlichen Prinzipien (Rechtstaatsprinzip, Demokratieprinzip…), den staatlichen Organen (Bundestag, Bundesrat…)  und der Staatsorganisation, also beispielsweise, wie der Bundestag gewählt wird, was Parteien sind und wer für die Gesetzgebung zuständig ist. Im Mittelpunkt der Lehrveranstaltungen steht das Grundgesetz, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Grundrechten liegt. Solche Prinzipien, Organe (EU-Kommission, EU-Parlament…) und eine bestimmte Organisation, wie im deutschen Staatsrecht, wird auch auf der europäischen Ebene vermittelt.

    • Kommunalrecht
      Im Kommunalrecht wird vermittelt, welche Aufgaben die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Kreise wahrnehmen und wie die Aufgabenwahrnehmung kontrolliert wird. Ein ebenso zentrales Thema ist, wer überhaupt die Organe der einzelnen Gebietskörperschaften sind, wie beispielsweise bei einer Ortsgemeinde, der Bürgermeister und der Gemeinderat.

    • Gefahrenabwehrrecht
      Unter den Bereich des Gefahrenabwehrrechts fallen über die Ausbildungsjahre verteilt die verschiedenen Lehrveranstaltungen: Gewerberecht, Polizei- und Ordnungsrecht. Ziel von den einzelnen Veranstaltungen ist es, zu erlernen, wie man Schäden an wichtigen Rechtsgütern, wie beispielsweise Leib und Leben, effektiv abwehrt. Es wird vermittelt, welche Maßnahmen der Verwaltung dafür geeignet sind und wie diese durchgesetzt werden. Es wird beispielsweise erlernt, wie man rechtlich mit einem Gewerbetreibenden umzugehen hat, der seine Kunden betrügt oder welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, um einen Obdachlosen im Winter vor Erfrierungen zu schützen.

    • Öffentliches Finanzmanagement
      In diesem Modul wird vermittelt, woher und wie die Verwaltung ihre Einnahmen bezieht, ebenso welchen Anforderungen es bedarf, um Ausgaben zu tätigen. Dies wird sowohl auf kommunaler Ebene (Gemeinden, Kreise…) sowie auf staatlicher Ebene (Land, Bund) vermittelt.

    • Öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht, Tarifrecht)
      In diesen Lehrveranstaltungen wird den Auszubildenden vermittelt, welche Rechte und Pflichten mit dem Beamtenverhältnis verbunden sind und welche Wirkung die Ernennung für sie hat. Genauso, wie die Rechtstellung von Beamten in der öffentlichen Verwaltung, wird auch die Rechtstellung der tariflich Beschäftigten erläutert.

    • Recht der sozialen Sicherung
      Im Bereich der sozialen Sicherung wird erlernt, welche grundlegenden Prinzipien vom Sozialstaat ausgehen. Es wird insbesondere auf die Sozialhilfe eingegangen, also welche Leistungen (Grundsicherung im Alter, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege…) in Betracht kommen und wenn ja, in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Es kann danach beispielsweise geprüft werden, ob ein 70 jähriger, alleinstehender Mann mit einer Rente in Höhe von 1.100 € einen Anspruch auf einen Treppenlift (5.000 €) hat.

    • Baurecht
      Das Baurecht befasst sich vor allem mit dem Thema: Baugenehmigung. Also, ob überhaupt eine solche nötig ist und wenn ja, welche Anforderungen das Vorhaben bauordnungsrechtlich und bauplanungsrechtlich erfüllen muss, damit ein Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht.

    • Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen des  Verwaltungshandelns (ÖBWL / VWL/ Rechnungswesen)
      Das gesamte Modul betrachtet allgemeine und besondere, wirtschaftliche Prozesse und in welchem Verhältnis diese zur öffentlichen Verwaltung stehen. Die öffentliche Betriebswirtschaftslehre beschäftigt sich mit den Besonderheiten der öffentlichen Betriebe, der Rechtsformwahl und deren Rechtsgrundlagen. Im Gegensatz dazu, wird in der Volkswirtschaftslehre die gesamte Marktwirtschaft betrachtet. Der Fokus liegt vor allem auf dem Zusammenspiel zwischen staatlicher Wirtschaftspolitik, den Unternehmen und den privaten Haushalten. Es werden wirtschaftliche Grundprinzipien erläutert, wie z.B. das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, und welche Einwirkungsmöglichkeiten der Staat dahingehend besitzt. Im Bereich des Rechnungswesens wird erlernt, wie man die Geschäftsvorfälle, die innerhalb einer Verwaltung anfallen, ordnungsgemäß verbucht.

    • Interaktion und Kommunikation
      In diesen Lehrveranstaltungen wird, anhand von psychologischen Prinzipien und Theorien, das Verhalten im Behördenalltag geschult. Es wird u.a. vermittelt, wie man sich optimal gegenüber den Bürgern, in verschiedenen Situationen, verhält, ebenso wie man einen guten Draht zu Kollegen herstellt und wie man als zukünftige Führungskraft den Ausgleich zwischen der erfolgreichen Aufgabenerfüllung und der Mitarbeiterzufriedenheit findet.

    Der Stoffgliederungsplan der ZVS Rheinland-Pfalz gibt eine detaillierte Übersicht über den Lehrstoff der einzelnen Fächer.

    Mit erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Karriere in unserer zukunftssicheren, familienfreundlichen und modernen Dienstleistungsverwaltung. Aus einer bedarfsgerechten Ausbildung resultieren gute Übernahmechancen. Es erwartet Sie die eigenverantwortliche Bearbeitung abwechslungsreicher und spannender Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen unserer Verwaltung.

    Nach der Ausbildung bieten wir eine Vielzahl von persönlichen und fachlichen Weiterbildungsmöglichkeiten an sowie interne Aufstiegsperspektiven.

  • Bachelor-Studiengang Verwaltung / Verwaltungbetriebwirtschaft (Bewerbungsfrist: Juni - August)

    Einstellungsvoraussetzung: Abitur bzw. uneingeschränkte Fachhochschulreife

    Die Einstellung erfolgt als Kreisinspektor-Anwärter/in im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die dreijährige Ausbildung umfasst Fachstudien an der Hochschule für öffentliche Verwaltung (HöV) in Mayen und berufspraktische Ausbildungsphasen in der Kreisverwaltung sowie in einer Gastausbildungsbehörde.

    Das duale Studium bietet Ihnen die Möglichkeit, Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. Das 3-jährige Studium beinhaltet im Wechsel insgesamt 21 Monate theoretisches Studieren an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen und 15 Monate praktische Ausbildung in der Kreisverwaltung, inklusive einer Gastausbildung in einer anderen Verwaltung.
    Zu Beginn des Studiums erfolgt eine Ernennung zum Kreisinspektor-Anwärter unter der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.
    Während des Studiums wird eine monatliche Vergütung von 1.282,21 €  (brutto) geleistet (Stand 2020).
    Bei erfolgreichem Bestehen des Studiums wird der Abschluss als „Bachelor of Arts“ erlangt.

    Wie oben angesprochen wird das Studium in Praxis- und Theorieabschnitte unterteilt. In den Praxisabschnitten lernt man die verschiedenen Aufgaben der Kreisverwaltung kennen. Man wird in der Regel für 2 ½ Monate einem Referat zugeteilt, in das man tiefergehende Einblicke erlangt, Erfahrungen sammelt und selbständig arbeitet, um so das Gelernte in die Praxis umzusetzen. Wo man diese Zeit genau verbringt, bestimmt der jeweilige Ausbildungsplan. Dieser wird für jeden Anwärter individuell erstellt und ist somit von Anwärter zu Anwärter unterschiedlich.
    Demgegenüber stehen die Theorieabschnitte, in denen man zur „Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz“ nach Mayen abgeordnet wird. In dieser Zeit erfolgen Lehrveranstaltung, von 7:50 Uhr bis 13:00 Uhr bzw. 15:00 Uhr, nach einem festen Lehrplan und in festen Studiengruppen, welche in der Regel  ca. 30 Personen umfassen. Es wird also ein Unterricht geboten, bei dem auf die einzelnen Studierenden sowie deren Fragen, umfassend eingegangen werden kann.

    Der Ablauf des Studiums gliedert sich wie folgt:

    1. Einführung in die Verwaltungspraxis (1 Monat)
    2. Fachstudium I (8 Monate)
    3. Verwaltungspraxis I (5 Monate)
    4. Fachstudium II (8 Monate)
    5. Verwaltungspraxis II (5 Monate)
    6. Fachstudium III (4 Monate)
    7. Thesis* (2 Monate) 
      Am Ende des Fachstudiums III wird von jedem Studierenden eine Thesis, besser bekannt als Bachelor-Arbeit, geschrieben. Dies ist eine wissenschaftliche Arbeit zu einem individuell gewählten, verwaltungsbezogenen Thema.
    8. Verwaltungspraxis III (3 Monate)


    Die verschiedenen Fachstudien behandeln die folgenden Lehrveranstaltungen:

    • Allgemeines Verwaltungsrecht
      In den Lehrveranstaltungen werden die allgemeinen Formen des Verwaltungshandelns vermittelt, ebenso, welche Konsequenzen fehlerhaftes Verwaltungshandeln mit sich zieht und welche Rechtschutzmöglichkeiten es dagegen gibt. Es wird außerdem die Stellung der Verwaltung in der Rechtsordnung herausgearbeitet und Verzahnungen zum besonderen Verwaltungsrecht (Kommunalrecht, Gefahrenabwehrrecht…) hergestellt.

    • Privatrecht
      Im Bereich des Privatrechts werden die Grundlagen auf dem Gebiet des Bürgerlichen Gesetzbuches geschaffen. Der Schwerpunkt liegt bei der Lösung von Problemen im privatrechtlichen Geschäftsverkehr, insbesondere in Bezug auf das Verwaltungshandeln.

    • Staats- und Verfassungsrecht / Europarecht
      Das Staats- und Verfassungsrecht beschäftigt sich mit den staatlichen Prinzipien (Rechtstaatsprinzip, Demokratieprinzip…), den staatlichen Organen (Bundestag, Bundesrat…)  und der Staatsorganisation, also beispielsweise, wie der Bundestag gewählt wird, was Parteien sind und wer für die Gesetzgebung zuständig ist. Im Mittelpunkt der Lehrveranstaltungen steht das Grundgesetz, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Grundrechten liegt. Solche Prinzipien, Organe (EU-Kommission, EU-Parlament…) und eine bestimmte Organisation, wie im deutschen Staatsrecht, wird auch auf der europäischen Ebene vermittelt.

    • Kommunalrecht
      Im Kommunalrecht wird vermittelt, welche Aufgaben die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Kreise wahrnehmen und wie die Aufgabenwahrnehmung kontrolliert wird. Ein ebenso zentrales Thema ist, wer überhaupt die Organe der einzelnen Gebietskörperschaften sind, wie beispielsweise bei einer Ortsgemeinde, der Bürgermeister und der Gemeinderat.

    • Gefahrenabwehrrecht
      Unter den Bereich des Gefahrenabwehrrechts fallen über die Studienjahre verteilt die verschiedenen Lehrveranstaltungen: Gewerberecht, Umweltrecht, Gaststättenrecht, Versammlungsrecht und Abfallrecht. Ziel von den einzelnen Veranstaltungen ist es, zu erlernen, wie man Schäden an wichtigen Rechtsgütern, wie beispielsweise Leib und Leben, effektiv abwehrt. Es wird also vermittelt, welche Maßnahmen der Verwaltung dafür geeignet sind und wie diese durchgesetzt werden. Es wird beispielsweise erlernt, wie man rechtlich mit einem Gewerbetreibenden umzugehen hat, der seine Kunden betrügt oder welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, um einen Obdachlosen im Winter vor Erfrierungen zu schützen.

    • Öffentliches Finanzmanagement
      In diesem Modul wird den Studierenden vermittelt, woher und wie die Verwaltung ihre Einnahmen bezieht, ebenso welchen Anforderungen es bedarf, um Ausgaben zu tätigen. Dies wird sowohl auf kommunaler Ebene (Gemeinden, Kreise…) sowie auf staatlicher Ebene (Land, Bund) vermittelt.

    • Recht der sozialen Sicherung
      Im Bereich der sozialen Sicherung wird erlernt, welche grundlegenden Prinzipien vom Sozialstaat ausgehen. Es wird insbesondere auf die Sozialhilfe eingegangen, also welche Leistungen (Grundsicherung im Alter, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege…) in Betracht kommen und wenn ja, in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Es kann danach beispielsweise geprüft werden, ob ein 70 jähriger, alleinstehender Mann mit einer Rente in Höhe von 1.100 € einen Anspruch auf einen Treppenlift (5.000 €) hat.

    • Öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht, Tarifrecht)
      In diesen Lehrveranstaltungen wird den Studierenden vermittelt, welche Rechte und Pflichten mit dem Beamtenverhältnis verbunden sind und welche Konsequenzen die Ernennung sie hat. Genauso, wie die Rechtstellung von Beamten in der öffentlichen Verwaltung, wird den Studierenden auch die Rechtstellung der tariflich Beschäftigten erläutert.

    • Baurecht
      Das Baurecht befasst sich vor allem mit dem Thema: Baugenehmigung. Also, ob überhaupt eine solche nötig ist und wenn ja, welche Anforderungen das Vorhaben bauordnungsrechtlich und bauplanungsrechtlich erfüllen muss, damit ein Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht.

    • Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen des  Verwaltungshandelns (ÖBWL / VWL/ Rechnungswesen)
      Das gesamte Modul betrachtet allgemeine und besondere, wirtschaftliche Prozesse und in welchem Verhältnis diese zur öffentlichen Verwaltung stehen. Die öffentliche Betriebswirtschaftslehre beschäftigt sich mit den Besonderheiten der öffentlichen Betriebe, der Rechtsformwahl und deren Rechtsgrundlagen. Im Gegensatz dazu, wird in der Volkswirtschaftslehre die gesamte Marktwirtschaft betrachtet. Der Fokus liegt vor allem auf dem Zusammenspiel zwischen staatlicher Wirtschaftspolitik, den Unternehmen und den privaten Haushalten. Es werden wirtschaftliche Grundprinzipien erläutert, wie z.B. das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, und welche Einwirkungsmöglichkeiten der Staat dahingehend besitzt. Im Bereich des Rechnungswesens wird erlernt, wie man die Geschäftsvorfälle, die innerhalb einer Verwaltung anfallen, ordnungsgemäß verbucht.

    • Interaktion und Kommunikation
      In diesen Lehrveranstaltungen wird, anhand von psychologischen Prinzipien und Theorien, das Verhalten im Behördenalltag geschult. Es wird u.a. vermittelt, wie man sich optimal gegenüber den Bürgern, in verschiedenen Situationen, verhält. Ebenso wie man einen guten Draht zu Kollegen herstellt und wie man als zukünftige Führungskraft den Ausgleich zwischen der erfolgreichen Aufgabenerfüllung und der Mitarbeiterzufriedenheit findet.

    Das Modulhandbuch liefert genauere Erläuterungen zu dem Studienablauf und -inhalt.

    Zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung sowie für die Erstellung einer Seminararbeit und der Thesis bietet die Hochschule eine umfangreiche Bibliothek mit Fachliteratur, Fachzeitschriften und ausgewählten Tageszeitungen.

    Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Karriere in unserer zukunftssicheren, familienfreundlichen und modernen Dienstleistungsverwaltung. Hier erwartet Sie die eigenverantwortliche Bearbeitung herausgehobener Tätigkeiten in allen Bereichen unserer Kreisverwaltung mit der Möglichkeit des beruflichen Aufstiegs in Führungspositionen. Ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung fördern wir selbstverständlich auch nach Abschluss der Ausbildung durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot.

  • Ausbildung zum Fachinformatiker – Fachrichtung Systemintegration

    Einstellungsvoraussetzung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife) oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss

    Die Ausbildung zum/ zur Fachinformatiker/in Systemintegration bietet Ihnen die Möglichkeit, Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. Die 3-jährige Ausbildung beinhaltet im Wechsel theoretische Ausbildung an der Carl-Benz-Schule in Koblenz und praktische Ausbildung in der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Während der Ausbildung wird eine monatliche Vergütung geleistet. Diese staffelt sich nach Ausbildungsjahr, Stand 2022, wie folgt:

    1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 EUR (brutto)

    2. Ausbildungsjahr: 1.118,20 EUR (brutto)

    3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 EUR (brutto)

    Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung wird die Berufsbezeichnung "Fachinformatiker/in Systemintegration" verliehen. 

    Die Ausbildung unterteilt sich in Praxis- und Theorieabschnitte und startet zum 1. August eines Jahres.

    In den Praxisphasen lernt man die verschiedenen Aufgaben der Informationstechnik in der Kreisverwaltung kennen. Man wird dem Referat 1.12 (Informations- und Telekommunikationstechnik) zugeteilt, in das man tiefergehende Einblicke erlangt, Erfahrungen sammelt und selbständig arbeitet, um so das Gelernte in die Praxis umzusetzen. In dieser Zeit wird man durchgehend von den Kollegen und Ausbildern unterstützt und gefördert. Zu Beginn der Ausbildung wird ein Ausbildungsplan auf Grundlage des Ausbildungsrahmenlehrplans geschaffen.

    Demgegenüber stehen die schulischen Phasen, in denen man zur Berufsschule „Carl-Benz-Schule“ in Koblenz zugewiesen wird. In dieser Zeit erfolgen Lehrveranstaltungen, von 7:50 Uhr bis 13:00 Uhr bzw. 15:00 Uhr, nach einem festen Lehrplan und in festen Gruppen, welche in der Regel ca. 30 Personen umfassen. Es wird also ein Unterricht geboten, bei dem auf die einzelnen Auszubildenden sowie deren Fragen, umfassend eingegangen werden kann.

    Die Abschlussprüfung der Ausbildung unterscheidet sich in zwei Teile. Teil 1 findet im zweiten Ausbildungsjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Zum Abschluss der Ausbildung wird ein praxisbezogenes Projekt durchgeführt, dokumentiert und vor einem Prüfungskomitee vorgestellt.

    Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung wird die Berufsbezeichnung "Fachinformatiker/in Systemintegration" verliehen.

  • Bachelor-Studiengang Soziale Sicherung & Sozialverwaltungswirtschaft (BASS)

    Einstellungsvoraussetzung: Abitur bzw. uneingeschränkte Fachhochschulreife

    Das sieben Semester umfassende Studium besteht zum einen aus betreuten, aufeinander aufbauenden und ganzjährig zu studierenden Online-Modulen, zum anderen aus monatlichen Präsenzseminaren an der Hochschule Fulda. Die praktische Ausbildung erfolgt überwiegend beim Jobcenter des Landkreises Mayen-Koblenz. Die Studierenden erhalten während des Dualen Studiums eine Ausbildungsvergütung. 

    Der Studiengang richtet sich an alle Personen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen, in Fragen der Arbeitslosigkeit, Erwerbsarbeit, sozialer Sicherung sowie der beruflichen Bildung professionell beraten und unterstützen möchten.

    Das Duale Studium „Soziale Sicherung & Sozialverwaltungswirtschaft“ (BASS) bietet Ihnen die Möglichkeit, Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. Das 3,5-jährige Studium beinhaltet im Wechsel theoretische Ausbildung an der Hochschule in Fulda und praktische Ausbildung in dem Bereich des Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz, sowie der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.

    Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad "Bachelor of Arts" verliehen.

    Die Ausbildung unterteilt sich in Praxis- und Theorieabschnitte und startet zum 1. Oktober eines Jahres zum Wintersemester.

    In den Praxisphasen lernt man die verschiedenen Aufgaben des Jobcenters Landkreis Mayen-Koblenz kennen. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf die Förderung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in schwierigen Lebenssituationen, sowie in Arbeitslosigkeit, sozialer Absicherung und der beruflichen Bildung mit dem Ziel der Integration auf den Arbeitsmarkt. In dieser Zeit wird man durchgehend von den Kolleginnen und Kollegen unterstützt und gefördert. Zu Beginn des Dualen Studiums wird ein Verlaufsplan erstellt.

    Demgegenüber stehen die theoretischen Phasen, die an der Hochschule in Fulda an fünf Präsenzwochenenden je Semester stattfinden. Ergänzt wird die Präsenzlehre durch ganzjährige Online-Module, die digital durch die Hochschule Fulda betreut werden.

    Pro Studiengruppe werden maximal 30 Personen an der Hochschule zugelassen. Hierdurch ist eine intensive und individuelle Betreuung durch die Lehrenden an der Hochschule ermöglicht. 

    Vertiefende Informationen zum Studium können auch dem Flyer "Bachelor-Studiengang Soziale Sicherung & Sozialverwaltungswirtschaft (BASS)" entnehmen.

Aktuell nehmen wir ausschließlich Bewerbungen für den Dualen Studiengang „Soziale Sicherung & Sozialverwaltungswirtschaft (BASS)“ entgegen.                                                                                                                          Bewerbungen werden ausschließlich über unser Online-Bewerberportal entgegen genommen.

Die Bewerbungsfrist für das Einstellungsjahr 2024 für die Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in und für den Bachelor-Studiengang Verwaltung/Verwaltungsbetriebswirtschaft ist bereits abgelaufen.