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Erhöhte Fördersätze: Jetzt noch Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen für 2026 stellen
Die Rodungsbescheide aus Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht bereits gerodet wurden. Auch unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine berechtigte und genehmigte Bestockung beabsichtigt ist. Die Benachrichtigung, ob gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober 2025. Erst dann dürfen Veränderungen/Rodungen an den beantragten Flächen vorgenommen werden. Im Januar des kommenden Jahres erfolgt wie in den Vorjahren die Antragstellung Teil 2. Dort können allerdings nur Flächen beantragt werden, die in einem Teil 1 bereits beantragt wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben.
Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Dieser Weg der Antragstellung wird empfohlen, da es hierbei vielfältige Unterstützung gibt. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie/Merkblatt sowie alle Antragsformulare zum Download (https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) bereit. Das Merkblatt sollte unbedingt vor Antragstellung gelesen werden.
Wie bereits in den Vorjahren muss mit der Beantragung für Teil 1 (Rodung) die Maßnahme der Umstrukturierung im Teil 2 (Pflanzung) verbindlich festgelegt werden.
Neu: Für diese Pflanzungen werden die Fördersätze um 20 Prozent erhöht, in sensiblen Steil- und Steilstlagen auch höher. Zuschüsse zwischen 7.500 und 48.000 Euro pro Hektar sind je nach Lage der Fläche und Bewirtschaftungsintensität möglich.
Mehr Informationen und Beratung für Winzerinnen und Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt es bei Léonie Zander vom Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Telefon 0261/108-250.