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Kontaminiertes Löschwasser in Nette gelangt

Das kontaminierte Löschwasser war über die Niederschlagsentwässerung des betroffenen Industriegrundstücks in die August-Horch-Straße über ein verrohrtes Gewässer Dritter Ordnung in die Nette gelangt. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls wurde der Bereitschaftsdienst der Unteren Wasserbehörde alarmiert. In enger Zusammenarbeit mit dem Umweltzug des Landkreises Mayen-Koblenz sowie dem Technischen Hilfswerk wurden umgehend erste Schutzmaßnahmen eingeleitet, um eine weitere Belastung des Gewässers zu verhindern.

Auf dem Gelände des Industrieobjekts wurde der Schmutz- und Niederschlagswasserkanal mithilfe einer Kanalblase abgedichtet. Zusätzlich wurde im Bereich der Einleitstelle in die Nette eine weitere Kanalblase gesetzt, um verbliebene Restmengen im Kanalsystem aufzufangen und anschließend abzusaugen.

Da eine vollständige Aufnahme wassergefährdender Stoffe aus einem fließenden Gewässer nur eingeschränkt möglich ist, wurden in der Nette vorsorglich drei Ölsperren errichtet. Diese dienen der Rückhaltung und Aufnahme von möglicherweise ausgespülten Reststoffen, insbesondere von Löschschaumrückständen. Die untere Wasserbehörde informierte die Arbeitsgemeinschaft Nette (ARGE Nette), die in die weiteren Maßnahmen zur Gewässeraufsicht eingebunden wurde. Zudem wurden alle unterliegenden Fischereipächter sowie Wasserrechtsinhaber über die Situation in Kenntnis gesetzt. Die mögliche Betroffenheit weiterer Schutzgüter, insbesondere des Thürer Bachs und des Naturschutzgebiets Thürer Wiesen, konnte durch die Unteren Wasserbehörde geprüft und ausgeschlossen werden.

Die Sanierung des betroffenen Grundstücks wird durch ein geeignetes Fachunternehmen erfolgen und beginnt nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Die aufgestellten Ölsperren bleiben bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten bestehen und werden regelmäßig kontrolliert. Die ordnungsgemäße Entsorgung des kontaminierten Löschwassers ist sichergestellt.