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Kreisverwaltung weist auf verlängerte Bearbeitungszeiten bei Anträgen zur Bildung und Teilhabe hin
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Alle Anträge, die per Post oder E-Mail eingehen, werden registriert und sorgfältig geprüft. Dabei geht kein Antrag verloren. Die berechtigten Ansprüche auf Leistungen und Nachzahlungen sind mit der Antragstellung gesichert.
Von Rückfragen zum Sachstand sowie Mehrfacheinsendungen desselben Antrags bittet die Kreisverwaltung abzusehen, da diese den Bearbeitungsprozess noch weiter verzögern. Wichtig ist außerdem, auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten. So kommt es nicht zu zusätzlichen Verzögerungen, weil Unterlagen – wie beispielsweise Nachweise über Wohngeldleistungen oder Kinderzuschlag sowie Schulbescheinigungen – nachgefordert werden müssen. Der aktuelle Bearbeitungszeitraum eines Antrags liegt bei vier bis sechs Monaten.
Die Kreisverwaltung arbeitet intensiv daran, die personelle Situation zu stabilisieren und die Bearbeitungskapazitäten weiter auszubauen. Für die entstandenen Wartezeiten bittet die Verwaltung um Verständnis.