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Landkreis Mayen-Koblenz erlässt Haushaltssperre zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für 2025 zeichnete sich ab, dass die angespannte Finanzlage große Herausforderungen mit sich bringen würde. Durch umfassende Konsolidierungen, eine Erhöhung des Kreisumlagesatzes und zahlreiche Einsparmaßnahmen konnte letztlich ein rechtskonformer und ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Gleichzeitig wurden jedoch Risiken – insbesondere hinsichtlich der Liquidität – frühzeitig erkannt und mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) kommuniziert.

Mitte April 2025 zeigte sich, dass die tagesaktuelle Kreditaufnahme nicht ausgereicht hätte, um sämtliche fällige Auszahlungen zum Monatsende zu leisten. Die Verwaltung reagierte umgehend mit der vorgezogenen Aufnahme genehmigter Investitionskredite und stellte gemeinsam mit den Fachbereichen eine detaillierte Liquiditätsplanung für das gesamte Haushaltsjahr auf.

Trotz dieser Maßnahmen sind Liquiditätsengpässe, insbesondere rund um die Zahlungstermine des Finanzausgleichs im August und November, nicht auszuschließen. Ursache für die angespannte Lage sind unter anderem:

  • Überplanmäßige Pflichtaufwendungen im Bereich Soziales (12 Mio. EUR),

 

  • Mehrausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe (rd. 1,1 Mio. EUR),

 

  • Höhere Zinslasten (rd. 1,1 Mio. EUR),

 

  • Deutlich geringere Landeszuweisungen für die Schülerbeförderung (rd. 15,7 Mio. EUR weniger als erwartet).

 

Um auf diese Entwicklungen zu reagieren, standen zwei Handlungsoptionen zur Diskussion: die Aufstellung eines Nachtragshaushalts oder der Erlass einer Haushaltssperre. Aufgrund der flexibleren und kurzfristig wirksamen Steuerungsmöglichkeiten entschied sich der Kreisvorstand für letztere Variante.

Die Haushaltssperre bedeutet konkret: Alle gesetzlich vorgeschriebenen und vertraglich gebundenen Ausgaben – etwa in der sozialen Sicherung, der Jugendhilfe oder der Schülerbeförderung – werden weiterhin wie gewohnt geleistet. Neue freiwillige Ausgaben oder Projekte hingegen werden vorerst zurückgestellt und bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Landrat. Die Verwaltung wird die finanzielle Lage weiterhin eng überwachen und kurzfristig auf Entwicklungen reagieren. Sollte sich die Lage entspannen, besteht die Möglichkeit, die Haushaltssperre durch Beschluss des Kreistages ganz oder teilweise aufzuheben.