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Zusätzliches Fahrverbot für Lkw in der Ferienzeit

Ausnahmen vom Ferienreiseverbot sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die hierfür notwendige Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig zu beantragen – zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder sich der Firmensitz beziehungsweise eine eingetragene Zweigniederlassung des Unternehmens befindet. Weitere Informationen erteilen die Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde Mayen-Koblenz unter Tel. 0261/108-757 oder via E-Mail an vemags@kvmyk.de.