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Anträgen zur Bildung und Teilhabe: Rückfragen und Mehrfacheinsendungen verlängern die Bearbeitungszeiten
Seit Mitte August steht das Servicebüro als zentrale Kontaktstelle zur Verfügung. Es ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar. Mittwochs bleibt das Büro geschlossen. Außerhalb dieser Zeiten ist ein persönlicher oder telefonischer Kontakt mit den Mitarbeitenden in der Regel nicht möglich. Das Servicebüro ist telefonisch unter 0261/108-524 und 0261/108-223 erreichbar.
Das Servicebüro ist keine Fachsachbearbeitung, sondern eine Anlaufstelle für allgemeine Anliegen. Es übernimmt die Telefon-Auskunft zu allgemeinen Fragen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket, die Annahme von Anträgen und Nachweisen bei Vorsprachen, die Erstkontaktaufnahme bei neuen Antragstellerinnen und Antragstellern, die Erfassung des zentralen Posteingangs und die Ausstellung von Eingangsbestätigungen sowie die Weiterleitung von Rücksprache-Anliegen, wenn komplexere Fragen auftreten und die zuständige Sachbearbeitung nicht erreichbar ist.
Ziel der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz ist es, den Familien eine klare erste Anlaufstelle zu bieten und gleichzeitig die Sachbearbeitung von zeitaufwendigen Standardanfragen zu entlasten. Die Verwaltung weist daher nochmals ausdrücklich darauf hin, dass jede Rückfrage oder Mehrfacheinsendung wertvolle Zeit bindet und die aktuellen Verzögerungen verschärft. Derzeit warten rund 600 Familien auf die Bearbeitung ihrer Anträge. Alle Anliegen werden nach chronologischem Eingangsdatum des ersten Antrags einer Familie abgearbeitet. Ein Vorziehen einzelner Familien – auch bei sozialen Notlagen – ist ausgeschlossen. Alle Anliegen sind gleichermaßen wichtig und verdienen die gleiche Behandlung.