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Tollwut bei Hund in RLP nachgewiesen – Veterinäramt MYK rät zu Impfung für Hunde und Katzen
Für den importierten und an Tollwut verstorbenen Hund im Rhein-Pfalz-Kreis lagen die für die Einreise notwendigen Dokumente vor. Dazu gehört die Kennzeichnung mit einem Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung, eine Antikörper-Titer-Untersuchung sowie eine dreimonatige Wartezeit vor der Einreise nach Deutschland. Erst nach dem Tod des Tieres und dessen Untersuchung im Landesuntersuchungsamt (LUA) wurde neben der Tollwut deutlich, dass das Tier jünger war als auf den Dokumenten angegeben. Aufgrund dieser Unstimmigkeit in den Papieren ermittelt derzeit die Kriminalpolizei wegen des Verdachts auf illegale Einfuhr. Der Hund zeigte nach Ausbruch der Krankheit typische Verhaltensänderungen und neurologische Symptome wie ungerichtete Aggression und Bissigkeit, Angstverhalten, Krämpfe, Orientierungslosigkeit und Lähmungen. Es kam zu Beißvorfällen in der Familie.
Weitere Fälle einer Tollwut Infektion konnten bisher nicht nachgewiesen werden. Jedoch musste die ungeimpfte Katze, die im gleichen Haushalt mit dem Hund lebte und engen Kontakt hatte, eingeschläfert werden. Alle Kontaktpersonen mussten gegen Tollwut geimpft werden.



