Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, wendet Sie sich in der Regel an das Jobcenter. 
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, ist die zuständige Kreisverwaltung oder die Verwaltung der kreisfreien Stadt Ansprechpartner.

Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

Wenn Sie sich im Bezug von Arbeitslosengeld II befinden, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Jobcenter. Ansonsten an das Team "Bildung und Teilhabe" im Referat 5.2.95.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende