Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte über die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr können von der Botschaft oder von Behörden des Bestimmungslandes eingeholt werden.

Für die Untersuchung von Tieren und für die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises, in dessen Dienstbezirk Sie Ihren Betriebssitz haben.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende