Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen

    • mindestens 25 Jahre alt sein,
    • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
    • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
    • eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz
    • formloser Antrag (soweit bereits bekannt mit der Angabe des beabsichtigten späteren Niederlassungsortes)
    • Kopie der Geburtsurkunde
    • Vollendung 25. Lebensjahr
    • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O, zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate
    • Ärztliches Attest des Haus- oder Amtsarztes mit den Angaben, dass physisch und psychisch nichts gegen die Ausübung als Heilpraktiker(in) spricht und, dass Sie frei sind von ansteckenden Krankheiten; zum Antragzeitpunkt nicht älter als 3 Monate
    • Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes; zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate
    • beglaubigte Kopie des Bundespersonalausweises oder Reisepasses
    • tabellarischer Lebenslauf
    • beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
    • Nachweis über evtl. bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker
    • Bei einem der Antragstellung vorausgegangenen Wohnsitzwechsel: Anfrage an bisherige Erlaubnisbehörde nach dem HPG, ob Kenntnisse vorliegen oder Akten vorhanden sind (auch bei Zweitwohnsitz)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Zulassung zum/zur Heilpraktiker/-in ist beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung (untere Verwaltungsbehörde) zu stellen. Diese leitet für Sie den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen, weiter. Diese ist auch Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen (zum Beispiel Terminvergabe).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende