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Eine Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen beantragen
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01.01.2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung).
Registrierungspflichtig sind- Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
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Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht.
Eier, die auf dem Wochenmarkt angeboten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Der Betrieb muss also registriert sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenhöhe hängt vom Zeitaufwand ab.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 2023/2465
- Verordnung (EU) Nr. 2023/2466
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG), Nr. 1234/2007
- Richtlinie 1999/74/EG
- Richtlinie 2000/4/EG
- LegRegG
- LegRegV
- TierSchNutztV
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, Referat 42.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Dr. Simone NesselbergerAbteilungsleitung