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Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Mit dem E-Kennzeichen sind Fahrzeuge mit alternativem Antrieb sofort zu erkennen und profitieren von verschiedenen Vorteilen. Zum Beispiel dürfen Sie mit diesen Fahrzeugen in einigen Städten die Busspuren nutzen.
Zu Fahrzeugen mit alternativem Antrieb gehören:
- reine Batterieelektrofahrzeuge
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweise Brennstoffzellenfahrzeuge
Die allgemeine Kennzeichenkombination erhält den Zusatz "E".
Sie sind nicht verpflichtet, ein E-Kennzeichen zu beantragen. Auf Ihren Antrag teilt die Zulassungsbehörde Ihnen ein E-Kennzeichen zu. Sie können auch ein Wunschkennzeichen beantragen, sofern es verfügbar ist.
Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befinden, oder Sie können die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
Sie müssen die Schilder fest und nach den gesetzlichen Regeln an Ihrem Fahrzeug anbringen. Andernfalls dürfen Sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug verfügt über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzDie Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Örtlich zuständige Zulassungsbehörden

