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Kindertagesstätten

Kindertagesstätten

Kindertagesstätten sind nach § 2 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und gefördert werden. Die Förderung des Kindes umfasst seine Erziehung, Bildung und Betreuung als Individuum und Teil einer Gruppe (§ 3 Abs. 1 KiTaG).

Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte. Er umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten von montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von regelmäßig durchgängig 7 Stunden, die als Vormittagsangebot ausgestaltet werden sollen. Bei Angeboten, die die Mittagszeit miteinschließen, soll ein Mittagessen vorgesehen werden.

Grundlage für die pädagogische Arbeit in Kindergärten sind die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz sowie die Qualitätsempfehlungen.

  • KiTa-Bedarfsplanung

    Das Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz verpflichtet das Jugendamt zu gewährleisten, dass in seinem Bezirk ein ausreichendes Angebot an Kindergartenplätzen sowie an Plätzen zur Tagesbetreuung von Klein- und Schulkindern besteht. Der Landkreis Mayen-Koblenz ist somit als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. Träger des Jugendamtes im Rahmen seiner Jugendhilfeplanung dazu verpflichtet, eine Bedarfsplanung für die Tagesbetreuungsangebote für Kinder zu betreiben, in der nach Alterskategorien getrennt die Betreuungszeiten der notwendigen vorgehaltenen Plätze ausgewiesen sind. Die Verpflichtung zur Erstellung eines Bedarfsplans für die im Landkreis befindlichen Gemeinden bezieht sich jedoch nicht auf die großen kreisangehörigen Städte Andernach und Mayen, die eigene Jugendämter unterhalten und daher auch einen eigenen Kindertagesstätten-Bedarfsplan erstellen.

    Das Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz eröffnet ab dem 01.07.2021 einen Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung für den Bereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz zielt demnach darauf ab, entsprechend ausreichende Betreuungsplätze in einer der 98 Kindertagesstätte anzubieten, um die erforderlichen Bedarfe vor Ort, im Sinne der Kinder und Familien unter dem Gesichtspunkt von Vereinbarkeit von Beruf und Familie, verlässlich abdecken zu können. Der Kindertagesstättenbedarfsplan für das KiTaJahr 2023/24 wurde vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2023 verabschiedet. Dieser umfasst 8.236 Plätze, davon 383 Betreuungsplätze für Schulkinder.

  • Koordinierungsstelle Sozialraumbudget und Kita-Sozialarbeit

    Zum 01.07.2021 ist das neue Kindertagesstätten-Gesetz in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Ein wesentliches Ziel dieses neuen Gesetzes ist es, überall im Land für gleich gute Standards in der Kindertagesbetreuung zu sorgen.

    Alle Tageseinrichtungen müssen dabei den pädagogischen Alltag auf die jeweiligen Lebenssituationen und Lernbedürfnisse der Kinder ausrichten, die sich auch aus den Bedingungen des Sozialraums einer Kita ergeben. Um dies zu ermöglichen, stellt das Land nach § 25 Abs. 5 KiTaG ein sogenanntes Sozialraumbudget zur Verfügung. Das Sozialraumbudget folgt dem Leitbild des sozialen Ausgleichs und ermöglicht den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe durch den Einsatz von entsprechendem Personal eine zusätzliche Steuerung und Schwerpunktbildung.

    So hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 18.11.2020 einstimmig das Finanzierungs- und Fachkonzept „Sozialraum- und Lebensweltorientierung im Rahmen des Sozialraumbudgets für den Kreisjugendamtsbereich Mayen-Koblenz“ beschlossen. Dieses Konzept sieht neben der Deckung von besonderen betriebserlaubnisrelevanten Bedarfen den Einsatz von KiTa-Sozialarbeit in jeder Kindertagesstätte vor. 

    Nach diesem Fachkonzept für den Bereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz ist die Kita-Sozialarbeit ein niederschwelliges und präventives Unterstützungsangebot für Familien – sie informiert, begleitet, hört zu, berät, klärt, stärkt, entlastet, unterstützt, vermittelt und kooperiert bei:

    • vielfältigen Fragen, die die Familie beschäftigen
    • der Bewältigung von Problemen im Alltag der Familie (z. B. Umfeld, Wohnsituation, Familiensituation)
    • der Suche nach Fördermöglichkeiten für die Kinder
    • Fragen zu weiteren Hilfsangeboten (z. B. Lebens- und Erziehungsberatung, Dolmetscher) und der passgenauen Vermittlung behördlicher Unterstützung (z. B. Lotsenfunktion: Vermittlung zu behördlichen Unterstützungsstellen und -leistungen wie Bildungs- und Teilhabepaket, Jobcenter, etc.)
    • der Suche nach Freizeitangeboten (z. B. Vereine, Familienbildung, etc.)

    Kernaufgaben von KiTa-Sozialarbeit im Bereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz sind:

    • Vernetzung der Familien zur Stärkung ihres Selbsthilfepotenzials
    • Niederschwellige Beratung und Unterstützung von Eltern und Kindern
    • Vernetzung mit Institutionen im Sozialraum – Kooperation und Koordination verschiedener Angebote im Sozialraum
       

    Anstellungsträger für die KiTa-Sozialarbeit sind die Stadt Bendorf, die Verbandsgemeinden und auch freie Träger wie z. B. die kath. KiTa gGmbH und die evangelische Kirche. 

  • Koordinierungsstelle Qualitätsbegleitende Fachberatung

    Nach dem KiTaG soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Qualität der Förderung in Tageseinrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln. Dies bedarf einer Steuerungs-, Beratungs- und Vernetzungsstelle auf Ebene des Jugendamtes.

    Daher ist seit dem 01.01.2021 beim Kreisjugendamt Mayen-Koblenz eine Stelle qualitätsbegleitende Fachberatung angesiedelt.

    Die Aufgaben der flächendeckenden Kita-Fachberatung im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz sind:

    • die Beratung von örtlichen Fachberatungen und Einrichtungsleitungen,
    • die Organisation des Erfahrungsaustauschs und Vernetzung zwischen heterogenen Fachberatungen der Kitas,
    • die Organisation und/oder Durchführung von Fort- und Weiterbildungen für Kitas und die Beratung der kommunalen und freien Kita-Träger.
  • Zuschüsse zur Förderung von Baumaßnahmen in Kindertagesstätten

    Nach § 27 Abs. 2 KiTaG hat sich der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung eines ausreichenden und bedarfsgerechten Platzangebotes an der Aufbringung der notwendigen Investitionskosten für Kindertagesstätten zu beteiligen. Dazu hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 18.11.2021 die Richtlinie über die Förderung von Baumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 16.06.2021 in der 1. Änderungsfassung vom 18.11.2021 beschlossen. Danach werden zusätzliche Plätze wie folgt gefördert:

    • U2-Plätze                                                     4.000 EUR pro zusätzlichem Platz
    • Ü2-Plätze                                                     3.000 EUR pro zusätzlichem Platz

    Die Richtlinien sehen keine Förderung von Investitionen für die Schaffung von Plätzen für Schulkinder (Hortplätze) vor, da nach § 17 KiTaG schulische Betreuungsangebote Vorrang vor Betreuungsangebote in Kindertagesstätten haben.

  • Elternbeiträge

    Für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist der Besuch einer Kindertagesstätte beitragsfrei. Es entstehen den Eltern gegebenenfalls Kosten für die Mittagsverpflegung der Kinder.

    Nach § 26 des KiTa-Zukunftsgesetzes werden für Betreuung der Kinder unter 2 Jahren und für Schulkinder auf Hortplätzen in Kindertagesstätten Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten erhoben. Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 26 Abs. 3 KiTaZG festgesetzt. Für den Bereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz betragen die Elternbeiträge seit 2006 maximal 195 EUR pro Monat. Die Höhe der Elternbeiträge für Plätze für Kinder unter 2 Jahren und Hortplätze richtet sich nach den Einkommens- und Familienverhältnissen der Eltern und erfolgt im Rahmen der Selbsteinschätzung durch die Eltern. 

    BetreuungsartEinkommensstufefür Familien mit einem Kindfür Familien mit zwei Kindern
    für Familien mit drei Kindern
    für Familien mit vier oder mehr Kindern
    Plätze für Kinder unter 2 Jahren sowie Plätze für SchulkinderI bis 24.000 €120 €80 €40 €-

    II 24.000,01€ - 30.000 €135 €90 €45 €-

    III 30.000,01 € - 36.000 €150 €100 €50 €-

    IV 36.000,01 € - 42.000 €165 €110 €55 €-

    V 42.000,01 € - 48.000 €180 €120 €60 €-

    VI 48.000,01 € und mehr195 €130 €65 €-

    Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt durch die Träger der Kindertagesstätten. 

    Eltern haben grundsätzlich Anspruch auf die Übernahme bzw. Erlass des Elternbeitrages für den Besuch einer Kindertagesstätte, wenn diese:

    • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II
    • Leistungen nach dem dritten oder vierten Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung)
    • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
    • Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

    beziehen. Entsprechende Anträge können beim Kreisjugendamt gestellt werden. 

  • Sprach-Fachberatungen Rheinland-Pfalz

    Sprache nimmt eine zentrale Bedeutung in der Entwicklung eines Kindes ein. Die Sprachförderung in Kitas hat daher höchste Priorität und beginnt bereits beim Eintritt des Kindes in die Einrichtung. Frühe Bildung und Förderung bildet die Grundlage für die Chancengleichheit von Kindern. Ein Weg zur Chancengleichheit liegt in der nachhaltigen Entwicklung der pädagogischen Praxis und Qualität im Bereich der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen.

    Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ deckte als Projekt besondere Bedarfe der Sprachförderung ab, die über den normalen Standard nach dem KiTaG RLP hinausgehen. Dieses Bundesprogramm endete zum 30.06.2023.

    Das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz hat nun mit einer eigenen Förderrichtlinie zur Sicherung von Wissen und Wissenstransfer der Sprach-Fachberatungen aus dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ die Möglichkeit geschaffen, eine Sprach-Fachberatung im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten im Zeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2024 finanziell zu fördern.

    Der Landkreis Mayen-Koblenz hat einen entsprechenden Förderantrag gestellt, der zwischenzeitlich positiv beschieden wurde.

    Zu den Aufgaben der Sprach-Fachberatung gehören u.a. Qualifikationsinhalte zum Thema alltagsintegrierte sprachliche Bildung zu transferieren und ein Netzwerk mit den Sprachbeauftragten der Kitas im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz aufzubauen.