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MYK fördert Dach- und Fassadenbegrünung: Neuer Förderzeitraum startet

Wieso wird gefördert?

Begrünte Dächer und Fassaden helfen, die negativen Folgen des Klimawandels zu reduzieren. Sie kühlen Gebäude bei Hitze und halten insbesondere bei starken Regenfällen Niederschlagswasser zurück. Diese Begrünungen binden darüber hinaus Staub und Luftschadstoffe und verbessern das Mikroklima. Im Winter stellt die Begrünung eine zusätzliche Dämmung dar. Auch wird Lebensraum für Insekten und andere Lebewesen geschaffen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ausschließlich eine freiwillige Begrünung. Diese darf nicht in Bebauungsplänen festgesetzt sein. Gefördert wird bei Wohn- und Nebengebäuden wie Garagen oder Carports und bei Neubauten. Sollte aus statischen Gründen nur ein Leichtbegrünungssystem möglich sein, wird dieses seit letztem Jahr mit maximal 20 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten gefördert.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Grundsätzlich können alle Eigentümer aus Gemeinden und Städten in Mayen-Koblenz einen Förderantrag stellen. Nicht alle Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz sind gleichermaßen vom Klimawandel betroffen. Die Förderung erfolgt deshalb vorrangig in den Gemeinden des Landkreises, die besonders von Hitzeereignissen betroffen sind.

Mehr Informationen zum Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“ sowie den Förderantrag finden Interessierte unter www.kvmyk.de/gebaeudegruen. Gerne helfen auch Dr. Rüdiger Kape, Telefon 0261/108-420, E-Mail ruediger.kape@kvmyk.de und Lina Jaeger, Telefon 0261/108-417, E-Mail lina.jaeger@kvmyk.de weiter.