Einbürgerung

Einbürgerung

Durch die Einbürgerung erhalten Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, die deutsche Staatsangehörigkeit sowie die Rechten und Pflichten eines deutschen Bürgers oder einer deutschen Bürgerin. Durch die deutsche Staatangehörigkeit können Sie unter anderem Ihr Wahlrecht ausüben, frei innerhalb der EU reisen (Freizügigkeit) oder auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Einzelfall und den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller oder Antragsstellerin. Bei dem Beratungsgespräch informieren wir Sie konkret für Ihren Fall über die Voraussetzungen der Einbürgerung.


Einleitung und Ablauf des Einbürgerungsverfahrens

Zur Einleitung des Verfahrens bitten wir Sie, uns eine E-Mail an einbuergerung@kvmyk.de zu übersenden. In dieser E-Mail sind personenbezogene Daten wie Ihr Name, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Wohnanschrift anzugeben, damit eine einzelfallbezogene Zuordnung erfolgen kann.

Aufgrund eines andauernden hohen Antragsaufkommens, kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Einbürgerungsbehörde. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es zu Wartezeiten kommen kann. Wir versichern Ihnen aber, dass Ihr Anliegen nicht vergessen wird.

Nach Ablauf der Wartezeit erhalten Sie eine Einladung zu unserer Informationsveranstaltung. Diese wird Ihnen automatisiert übermittelt, sodass eine erneute Anfrage hinsichtlich eines Termins nicht erforderlich ist.


Die weiteren Verfahrensschritte werden Ihnen im Rahmen der Veranstaltung im Detail erläutert.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Flyern im Bereich ‚Downloads‘. Diese bieten Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen, die für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu erfüllen sind.


Übersicht Einbürgerungsverfahren

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