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Solarspeicher-Förderprogramm

Solarspeicher-Förderprogramm

+++ Antragsstellung für das Solarspeicher-Förderprogramm 2024 nicht mehr möglich. +++

Der Landkreis Mayen-Koblenz unterstütz finanziell die Anschaffung und Installation von Batteriespeicher-Systemen für Photovoltaik-Anlagen (Solarspeicher). Ziel ist die Förderung der regionalen Energiewende und des aktiven Klimaschutzes vor Ort, sowie die Steigerung des Eigenstromverbrauchs aus regenerativen Energien. 

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Anschaffung und Installation von marktüblichen Batteriespeicher-Systemen für PV-Anlagen im Landkreis Mayen-Koblenz. Gefördert werden Solarspeicher für bestehende/bereits in Betrieb genommene PV-Anlagen sowie für komplett neu zu installierende PV-Anlagen.

    Alle notwendigen Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

  • Wer ist antragsberechtigt?

    Privathaushalte, Kitas, Schulen, Vereine, Unternehmen und karitative Einrichtungen im Landkreis Mayen-Koblenz (Standort des zu errichtenden Solarspeichers ist ausschlaggebend).

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Pauschal 150 EUR/kWh Speicherleistung

    Maximal 10 kWh = 1.500 EUR je Antrag

    Die Maximalförderung bemisst sich im Verhältnis 1:1 zur PV-Anlagen Leistung (kWp).

    Die final ausgezahlte Fördersumme bemisst sich an der real installierten Speicherleistung bis zur maximal gewährten Fördersumme.

  • Wie groß ist der Fördertopf?

    Das Budget für 2024 beträgt 100.000 EUR. Die Förderung wird nach dem „Windhund-Prinzip“ vergeben.

    Anträge werden nach ihrem Eingangsdatum bei der Kreisverwaltung (per Mail oder postalisch) erfasst und bearbeitet.

    Anträge sind vollständig und unterschrieben einzureichen.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. 

  • Wie ist der Ablauf?

    1. Antragsformular downloaden, ausfüllen und unterschrieben (als PDF per Mail) an klima@kvmyk.de senden.
    2. Nach erfolgreicher Antragsprüfung wird eine Förderzusage ausgestellt.
    3. Nach Erhalt der Förderzusage darf das Solarspeicher-System beauftragt/installiert werden.
    4. Solarspeicher/PV-Anlage installieren + in Betrieb nehmen.
    5. Mittelabruf-Formular, Rechnung, Registrierungsbestätigungen der Bundesnetzagentur, Fachunternehmer- und Herstellererklärungen bei der Kreisverwaltung bis spätestens 28.02.2025 einreichen. 
    6. Nach vollständiger Prüfung wird die Förderung ausgezahlt.
  • Fristen?

    Das Antragsfenster ist vom 03.04.24 – 30.09.24 geöffnet, bzw. bis das Budget ausgeschöpft wurde.

    Die Förderzusagen haben eine grundsätzliche Gültigkeit bis zum 28.02.2025.

    Die Umsetzung und der Fördermittelabruf muss bis zu diesem Datum erfolgt sein.