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Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung
Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung
+++ Förderantrage können bis spätestens 31. Oktober 2026 (gerne auch per E-Mail) eingereicht werden können. Aktuell (Stand 20.07.2026) sind 86 % des Fördervolumens bereits aufgebraucht. +++
Der Klimawandel schreitet voran. Die generelle Erwärmung aber vor allem auch Wetterextreme wie Hitze- und Starkregenereignisse nehmen zu. Diese Extreme sind eine Bedrohung für Gesundheit und Leben. Es gilt in unseren Städten und Gemeinden gegenzusteuern. Mit dem Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“, das seit 2022 angeboten wird, möchte der Landkreis hierbei unterstützen.

© Daniel Eberz-Eder

© Christoph Klink
Begrünte Dächer und Fassaden helfen, die negativen Folgen des Klimawandels zu reduzieren. Sie kühlen Gebäude bei Hitze und halten insbesondere bei starken Regenfällen Niederschlagswasser zurück. Diese Begrünungen binden darüber hinaus Staub und Luftschadstoffe und verbessern das Mikroklima. Im Winter stellt die Begrünung eine zusätzliche Dämmung dar. Auch wird Lebensraum für Insekten und andere Lebewesen geschaffen.
Ist mein Dach für eine Dachbegrünung geeignet?
Eine erste Einschätzung zur Dachneigung, der begrünbaren Fläche und der speicherbaren Wassermenge gibt Ihnen das neue Gründachkataster Rheinland-Pfalz. Die Nutzung des Katasters ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Falls Sie mit dem Gedanken spielen ein Solargründach zu installieren ist auch das Solarkataster Rheinland-Pfalz mit seinem Wirtschaftlichkeitsrechner ein guter Einstieg. Wichtig: Beide Tools ersetzen keine Fachplanung.
Die wichtigsten Voraussetzungen des Förderprogramms „Dach- und Fassadenbegrünung“ im Überblick
- Gefördert wird nur eine freiwillige Begrünung. Diese darf also nicht in Bebauungsplänen o.ä. festgesetzt sein. Gefördert wird bei Wohn- und Nebengebäuden wie Garagen oder Carports und zwar im Gebäudebestand und bei Neubauten. Auch gewerblich genutzte Gebäude sind förderfähig.
- Zu beachten ist bei der Substratschicht eine Mindesthöhe von 8 cm.
- Die Förderung erfolgt in Form eines Festzuschusses wobei die Förderhöhe maximal 40% der als förderfähig anerkannten Kosten beträgt. Dach- und Fassadenbegrünungen werden mit maximal 2.000 Euro pro Grundstück gefördert. Bei Solargründächern, d.h. einer gleichzeitigen Nutzung von Dächern für Photovoltaik und Dachbegrünung, erhöht sich die maximale Förderung auf 3.000 Euro.
- Sollte aus statischen Gründen eine Substrathöhe von 8 cm nicht möglich sein, ist die Förderung eines Leichtgründachsystems möglich. Die Förderung erfolgt hierbei ebenfalls in Form eines Festzuschusses bei einer Förderquote von maximal 20%.
Gut zu wissen
Manche Gemeinden fördern Gründächer durch positive Berücksichtigung in der Veranschlagung der Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr, so z.B. die Stadt Mayen (Niederschlagswasser | WebPackage).
Möchten Sie mehr zum Thema Dach- und Fassadenbegrünung wissen, dann finden Sie viele Informationen beim Bundesverband Gebäudegrün e.V.. Informativ sind u.a. die Broschüren „Grüne Innovation Dachbegrünung“ und „Grüne Innovation Fassadenbegrünung“, die sie als Download unter „Service“ auf der Homepage des Bundesverbandes Gebäudegrün e.V. finden.
Weiterhin finden Sie hier den kurzen Informationsflyer zum Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung, die Förderrichtlinie, die Sie vor einer Antragstellung lesen sollten sowie den Förderantrag.
