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Dorferneuerung und Dorfentwicklung

Dorferneuerung und Dorfentwicklung

Wesentliches Ziel der Dorferneuerung ist es, das Dorf als eigenständigen Wohn-, Arbeits- und Kulturraum zu erhalten. Dabei ist der individuelle Charakter des Dorfes zu stärken. Historische Gebäude und für die Gegend typische Bauformen ebnen oft durch Erhalt oder angepasste, zeitgemäße Bauweise den Weg in die baugeschichtliche Zukunft. Jede Generation das Recht hat, ihre eigenen Spuren zu hinterlassen. Ob der Kontrast bewusst betont oder versucht wird Kontinuität zu wahren, ist eine Entscheidung der Bauherrn in enger Kommunikation mit dem Architekten unter Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben. Die richtige Beratung ist hier von besonderer Bedeutung. Häuser müssen nicht nur den Eigentümern gefallen, sondern sind Bestandteil einer Straße und einer geschlossenen Ortslage. Hier tragen alle Verantwortung für das Ortsbild. 

Um die Dorfbewohner und die Dorfgemeinschaft bei der Entwicklung zu unterstützen, werden verschiedene Programme angeboten. Für die Dorfgemeinschaft die Förderung der Erarbeitung bzw. Fortschreibung eines Dorfentwicklungskonzeptes oder bei Maßnahmen zum Dorfgemeinschaftshaus. Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit eines Zuschusses bei der Sanierung des typischen Altbestandes. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Punkten:

  • Private Maßnahmen der Dorferneuerung

    In Gemeinden, die über ein abgestimmtes Dorferneuerungskonzept verfügen, können private Bauherren eine Förderung erhalten für

    • die Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen,
    • die Erhaltung und Gestaltung ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder
    • ortsbildprägender Bausubstanz.

    Vorrangig gefördert werden

    • Bauvorhaben zur Erhaltung oder Neueinrichtung von Arbeitsplätzen innerhalb des Ortes, zur Förderung eines umweltverträglichen dörflichen Tourismus (z. B. Ferienwohnungen),
    • Einrichtungen zur Sicherung der Grundversorgung (z. B. Lebensmittelgeschäfte, kleine Handwerksbetriebe) und
    • kulturelle Projekte und die Sozial- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Jugendliche, Behinderte und ältere Bürger.

    Neben der strukturellen Verbesserung ist auch die ortsgerechte Gestaltung ein wichtiges Förderkriterium.

    So bekommt man das Geld

    Fördermittel für private Bauherren bewilligt Ihre Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Antragsvordrucke sind bei den Verbandsgemeindeverwaltungen oder der Kreisverwaltung erhältlich.

    Die Anträge sind über die Orts- oder Verbandsgemeindeverwaltungen an die Kreisverwaltung zu richten.
    Die Förderhöhe beträgt je nach Wertigkeit der Maßnahme bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch max. 30.000 Euro je Objekt.

    Beratung ist das A und O

    Bevor Sie viel Geld in Pläne und Entwürfe stecken, sollte zuerst über den Ortsbürgermeister mit dem zuständigen Ortsplaner Verbindung aufgenommen werden. Dazu genügt eine einfache Ideenskizze. Die Planer geben Hinweise zur ortsgerechten Gestaltung und zu Fördermöglichkeiten. Hier bekommen Sie kostenlos Tipps, die bares Geld wert sein können.

    Was ist zu beachten?

    • Wichtig ist, dass mit dem Vorhaben vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides nicht begonnen werden darf. 
    • Die förderfähigen Aufwendungen müssen mindestens 7.669 Euro je Vorhaben betragen. 
    • Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ganz oder überwiegend der Verschönerung oder Unterhaltung dienen (z. B. ausschließliche Erneuerung der Fenster oder des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung). 
    • Für die Antragstellung sind neben dem vollständig ausgefüllten Antragsvordruck erforderlich: Lageplan, Foto, Planskizze, Kostenvoranschläge für alle durchzuführenden Arbeiten oder eine entsprechende Kostenaufstellung eines Architekten nach Gewerken. 

    Sprechen Sie uns an! Gerne beraten wir Sie kostenfrei und prüfen die Fördermöglichkeiten mit Ihnen.

  • Kommunale Maßnahmen

    Vorhaben der Gemeinden bewilligt das Ministerium des Innern und für Sport. Die Anträge sind über die Kreisverwaltung bis spätestens 01. August jeden Jahres vorzulegen und werden an das Ministerium weitergeleitet.

    Die Förderhöhe beträgt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie kann bei Maßnahmen, die der interkommunalen Zusammenarbeit dienen, auf bis zu 80 Prozent angehoben werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

    Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte

    Gemeinden, in denen eine umfassende Dorfentwicklung notwendig ist, können durch das Land für die Dauer von acht Jahren als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt in der Dorferneuerung anerkannt werden.

    Bei der Entwicklung des Ortes sollen nicht nur bauliche Veränderungen, sondern auch soziale und kulturelle Bereiche berücksichtigt werden. Die Dorfbewohner sollen sich bereits im Planungsstadium intensiv an der Gestaltung und Entwicklung ihres Ortes beteiligen.

    Während des Zeitraums der Anerkennung werden Vorhaben der Schwerpunktgemeinden insbesondere im Dorferneuerungsprogramm vorrangig gefördert. Auch in anderen Förderprogrammen wird eine vorrangige Förderung unterstützt. In Schwerpunktgemeinden wird gefördert:

    • Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes bis zu 90 Prozent, maximal 15.000 Euro
    • Neufassung des Dorfentwicklungs-/Dorferneuerungskonzepts bis zu 90 Prozent, maximal 10.000 Euro
    • Abschluss eines Beratervertrags für private Bauvorhaben bis zu 90 Prozent, maximal 8.000 Euro

    Anträge auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde sind dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur bis 01. November eines jeden Jahres über die Kreisverwaltung vorzulegen.

    Die Durchführung einer Dorfmoderation außerhalb der Schwerpunktgemeinden kann bis zu 80 Prozent, maximal 12.000 Euro, gefördert werden.