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Corona-Infektion: Was gilt es zu beachten?
Bei einem positiven Schnelltest mit Zertifikat (PoC-Test), kann die entsprechende Bescheinigung per E-Mail an corona@kvmyk.de, unter Beifügung des Zertifikats über das positive Ergebnis, beim Gesundheitsamt beantragt werden. Ein Screenshot aus der Corona-Warnapp reicht nicht aus.
6. Wer ist enge Kontaktperson? Wer muss in Quarantäne?
Enge Kontaktpersonen sind alle Menschen, die sich länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (medizinische oder FFP2-Maske) im Nahbereich (weniger als 1,5 Meter) aufgehalten haben oder die sich mit der infizierten Person länger als 10 Minuten im selben, nicht ausreichend belüfteten Raum, unabhängig vom eingehaltenen Abstand, mit oder ohne adäquaten Schutz, aufgehalten haben.
7. Wer ist von der Absonderungspflicht befreit?
· Minderjährige
· Personen mit Auffrischungsimpfung (Booster)
· frisch vollständig geimpfte Personen (Zweitimpfung ist mehr als 14 Tage, aber nicht länger als 3 Monate her)
· frisch genesene Kontaktpersonen (Infektion innerhalb der letzten 3 Monate)
· genesene Personen, die mindestens eine weitere Impfung haben
8. Wie erhalten Kontaktpersonen einen Nachweis zur Absonderung?
Nur Kontaktpersonen, die nicht von der Absonderungspflicht befreit sind, erhalten Verfügungen, nachdem die positiv getestete Person dem Gesundheitsamt in einer E-Mail an kontaktperson19@kvmyk.de die Kontaktdaten ihrer Kontakte übermittelt hat. Hierfür soll die entsprechende Vorlage verwendet werden. Diese und weitere Informationen zur Quarantäne findet man unter www.kvmyk.de/corona-info
9. Was mache ich, wenn meine Corona-Warn-App rot ist?
Ruhe bewahren und überlegen, mit wem der Kontakt stattgefunden haben könnte. Vor allem bei Symptomen sollte man umgehend einen qualifizierten Schnelltest an einer Teststation machen lassen.
10. Wo kann ich mich testen lassen?
Teststellen findet man unter www.corona.rlp.de/de/testen/
Antworten zu vielen weiteren Fragen gibt es unter www.kvmyk.de/corona-info sowie www.corona.rlp.de