- Aktuelles
- Bürgerservice
- Landkreis
- Themen
- Abfall
- Arbeit & Soziales
- Ausländer & Flüchtlinge
- Betreuungsbehörde
- Breitbandausbau
- Energie
- Feuerwehr & Rettungsdienst
- Gleichstellung
- Kinder, Jugend & Familie
- Klima
- Kultur
- Landwirtschaft
- ÖPNV & Kita-/Schülerbeförderung
- Schule & Bildung
- Senioren
- Smarte Region MYK10
- Sport
- Umwelt & Natur
- Veterinärdienst & Lebensmittelüberwachung
- Wirtschaft & Kreisentwicklung
- Verwaltung
Wohin mit dem Rasenschnitt?
Daneben bieten die zehn kreisweiten Containerinseln sowie der Wertstoffhof in Ochtendung eine dritte Entsorgungsmöglichkeit. Hier können bis zu zwei Kubikmeter Rasenschnitt pro Anlieferung kostenfrei abgeben werden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Verkaufsstellen der Gartenabfallsäcke, die Standorte der Containerinseln sowie deren Öffnungszeiten findet man unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de oder in der „AbfallApp MYK“.
Rasenschnitt gehört nicht auf den Grünabfallsammelplatz
Da zuletzt häufiger festgestellt wurde, dass Rasenschnitt auf Grünabfallsammelplätzen abgeladen wurde, weist die Kreislaufwirtschaft nochmals darauf hin, dass dies nicht erlaubt ist. Warum das so ist, erläutert Klaus-Peter Elzer: „Durch den unmittelbar einsetzenden Vergärungsprozess des Rasens entsteht Silage-Wasser, das bei Eindringen in das Erdreich zur Grundwasserverunreinigung führen kann. Die Grünabfallsammelplätze sind für holz- und strauchartige Grünabfälle konzipiert und können dieses Silage-Wasser nicht auffangen.“
Weitere Informationen sowie wertvolle Tipps rund um die Abfallentsorgung gibt es unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de