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Kehrbezirk Mayen-Koblenz I wird Ende des Jahres aufgelöst

Ein Kehrbezirk ist ein Gebiet in dem ein Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger öffentlich-rechtliche Schornsteinfegertätigkeiten auszuführen hat. Für die Einteilung der Kehrbezirke ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuständig. Die Bezirksschornsteinfeger kümmern sich in ihrem Gebiet unter anderem um die Feuerstättenbescheide, die regeln, welche Arbeiten in welchen Abständen zu erledigen sind. Hierfür führen Sie zweimal in sieben Jahren die Feuerstättenschau durch, bei der alle Feuerungsanlagen im Kehrbezirk begutachtet werden. Dies dient vor allem dem vorbeugenden Brandschutz. Außerdem sind die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die Abnahme von Feuerungsanlagen zuständig.