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Keine Wasserentnahme aus Fließgewässern

Zum Schutz der Gewässer bittet die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz um folgende Verhaltensweisen:

Bis auf Weiteres ist kein Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bäche, Gräben, Flüsse, Teiche und Seen zu entnehmen. Dies gilt insbesondere auch für Anlieger von Grundstücken, die an diesen Gewässern gelegen sind. Hiervon ausgenommen ist das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bei ausreichender Wasserführung. Das Aufstauen oder Anlegen von Vertiefungen ist nicht erlaubt, ebenfalls nicht der Gebrauch von Pumpen. Aktuell bestehende Benutzungsrechte (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte) sind hiervon nicht betroffen. Es wird jedoch dringend auf die Beachtung der im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen oder Verbote der Entnahme von Wasser bei niedrigen Wasserständen hingewiesen.